"Gebäude-Pickerl" gegen spekulative Abrisse
Ein Pickerl fürs Gebäude, das klingt doch gut. Gemeint ist damit das „Bauwerksbuch“, das nun im Rahmen der zu beschließenden Wr. Bauordnungsnovelle erweitert werden soll. Bisher betraf das Bauwerksbuch nur Neubauten mit mehr als zwei Geschossen, für die es anlässlich der Errichtung des Gebäudes zu erstellen war. Nun soll es verpflichtend auf alle Eigentümer von Altbauten, die vor dem 01.01.1945 (!) errichtet wurden, ausgeweitet werden.
Geht es nach dem Entwurf, der demnächst im Landtag beschlossen werden soll, hat das Bauwerksbuch sämtliche Baubewilligungen samt Plänen und Fertigstellungsanzeigen zu beinhalten. Bei Vorkriegsgebäuden kann man bereits daran leicht scheitern, da es oft an vollständigen Planunterlagen mangelt. Wäre es nicht naheliegender und effizienter, die Unterlagen direkt aus den Bauakten in den Archiven zu digitalisieren?
Darüber hinaus sind aber umfangreiche Daten zu sammeln und zu dokumentieren, zB auch Überprüfungsergebnisse und Maßnahmenpläne zur Behebung von Baugebrechen. Das kann administrativ nicht nur aufwendig, sondern auch teuer werden, denn mit der Erstellung und laufenden Kontrollen werden Sachverständige und Ziviltechniker zu beauftragen sein. Gerade bei Gebäuden aus der Vorkriegszeit würden sich z.B. Überprüfungen der Statik entsprechend aufwendig gestalten. Dabei sind durch die ÖNORM B 1300 ohnehin bereits laufende Objektsicherheitsprüfungen vorzunehmen. Welchem Zweck nun zusätzlich auch noch ein Bauwerksbuch mit einem Verzeichnis aller Baugebrechen und einem Plan zu deren Behebung dienen soll, erschließt sich aus den erläuternden Bemerkungen zum Entwurf der Novelle: Die Regelung soll in Wahrheit dem Schutz vernachlässigter Häuser dienen und der Behörde insofer n den Vollzug von Bauaufträgen erleichtern, wenn diese auf bestehende Bestandsaufnahmen zurückgreifen kann.
Um also eine bessere Handhabe gegenüber einiger weniger Eigentümer zu bekommen, die die Instandhaltung ihrer Gebäude vernachlässigen, soll nun sämtlichen Eigentümern älterer Gebäude ein beachtlicher Verwaltungs- und Gutachtensaufwand aufgebürdet werden.
Die zu erwartenden jährlichen Kosten von jeweils 3.000 - 6.000 Euro bei rund 15.000 Gründerzeithäusern machen deutlich, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Völlig überschießend wäre es, die Behebung jedes einzelnen Wasserleitungsgebrechens penibel zu dokumentieren! Die Maßnahme ist unverhältnismäßig für die überwiegende Anzahl an verantwortungsbewussten Eigentümern, die ihre Immobilie ohnehin gut instand halten und im Übrigen den Prüfroutinen der ÖNORM B 1300 ohnehin nachkommen. Die – eventuell nachgeschärften – bereits bestehenden Instrumente der Bauordnung sollten bei der Vernachlässigung von Instandhaltungspflichten ausreichen, so ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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