Besichtigungsschein

Ob der Besichtigungsschein verwendet wird oder nicht, hängt von der Geschäftspraxis des Maklers ab. Für den Kunden bedeutet die Unterschrift noch keine Verpflichtung zum Abschluss des Immobiliengeschäfts. Für den Makler bietet es die Sicherheit, dass er seinen Provisionsanspruch leichter nachweisen kann, sollte aufgrund seiner verdienstlichen Tätigkeit der Vertrag über das Objekt zustandegekommen sein.


bis 250 Stück: EUR 0,70/Stk, zuzüglich Versandgebühren und 20% USt
ab 251 Stück: EUR 0,65/Stk, zuzüglich Versandgebühren und 20% USt

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Vorbereitungskurs Makler/Verwalter Wien

20.01.2012 - 29.06.2012