Zertifizierung gemäß ONR 43002-2 (Referent in der Immobilienverwaltung)

Die Zertifizierung zum Referenten in der Immobilienverwaltung ist nur nach vorheriger Zertifizierung zum Verwalterassistenten bzw. nach Absolvierung einer äquivalenten Ausbildung möglich. Mitarbeiter, die der Qualifikationsstufe des Referenten in der Immobilienverwaltung entsprechen, müssen neben den für den Verwalterassistenten vorgeschriebenen Qualifikationen über fachliche Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen:
  • Immobilienmanagement
  • Grundlagen des Bauträgerwesens
  • Grundzüge der Immobilienbewertung
  • Sanierung von Immobilien
  • Förderungswesen
  • Facility Management
  • Buchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Finanzierung und Veranlagung
  • betriebs- und volkswirtschaftliche Grundkenntnisse
  • in Grundzügen: Gewerberecht, Arbeitsrecht (Hausbesorger, Hausbetreuer), Handels- und Gesellschaftsrecht, Öffentliches Recht, Behördenorganisation und –verfahren
  • Immobilienrecht (MRG, WEG, WGG, baurechtliche und raumplanerische Vorschriften, Denkmalschutz, Maklerwesen, standesrechtliche Regelungen, Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Heizkostenabrechnungsgesetz)
Darüber hinaus müssen Referenten in der Immobilienverwaltung methodisch-analytische Fertigkeiten besitzen, die sie zur Analyse der Ertragssituation einer Immobilie, zur Erstellung von Sanierungs- und Optimierungskonzepten unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte sowie zum Controlling und Benchmarking befähigen. Neben sozialen Kompetenzen in den Bereichen Kommunikationstechniken, Konfliktmanagement und Präsentationstechniken muss auch Verhandlungsführung beherrscht werden.

Diese erforderlichen Qualifikationen sind durch eine entsprechende Ausbildung im Ausmaß von mindestens 120 Stunden zu erwerben und durch eine mehrteilige Prüfung (Präsentation eines in Eigenverantwortung durchgeführten Projekts, mündliche und schriftliche Wissensüberprüfung) unter Beweis zu stellen. Darüber hinaus ist eine einjährige Praxis auf dem Gebiet der Immobilienverwaltung verpflichtend.

Tätigkeiten
Referenten in der Immobilienverwaltung gemäß ONR 43002-2 sind zu folgenden Tätigkeiten in der Verwaltung und Optmierung von Liegenschaften berechtigt:
  • Management von Bestandverträgen
  • Erstellen von Abrechnungen
  • Abwicklung von Behörden- und Versicherungsangelegenheiten
  • Organisation und Umsetzung der Erhaltung, Verbesserung und Sanierung von Liegenschaften
  • Technische Kontrolle von Objekten
  • Bewirtschaftung von Objekten nach kaufmännischen Kriterien
  • Organisation und Kontrolle der Objektbetreuer, Handwerker und sonstiger beauftragter Unternehmer
  • Abwicklung von Zahlungsbewegungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Objekts
  • Information über ökonomische Entwicklungen und Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Beratung der Eigentümer bei geplanten Investitionen und Sanierungen
  • Erstellung von Finanzierungskonzepten
  • Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern in mit der Liegenschaft in Zusammenhang stehenden Steuerangelegenheiten
Darüber hinaus dürfen folgende Tätigkeiten durchgeführt werden:
  • Betreuung der Haus- bzw. Wohnungseigentümer
  • Beratung und Betreuung in Angelegenheiten der Vermietung
  • Beschwerdemanagement und Konfliktmanagement
Zertifizierte Referenten in der Immobilienverwaltung sind berechtigt, die Bezeichnung „ON Certified Person“ zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren. Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Zertifizierungssystems ON Certified Person

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung:
  1. Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und Prüfung zum „Verwalterassistenten " gemäß ONR 43002-1 oder einer äquivalenten Ausbildung
  2. die Absolvierung einer Ausbildung zum "Referent in einer Immobilienverwaltung" im Ausmaß von 120 h basierend auf den Inhalten der ONR 43002-2
  3. Nachweis über eine einjährige Praxis auf dem Gebiet der Immobilienverwaltung
Vor der Durchführung der Prüfung muss der Kandidat eine Dokumentation über die zu zertifizierende Qualifikation übermitteln. Diese Dokumentation muss folgende Inhalte haben:
  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragstellers
  • Lebenslauf, inkl. des Nachweises der erfolgten Praxis;
  • Nachweise über Absolvierung der oben beschriebenen Ausbildung zum Referenten in der Immobilienverwaltung
Aufrechterhaltung der Zertifizierung
Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf aktuellem Stand gehalten werden, sind zertifizierte Verwalterassistenten zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung sind deshalb alle zwei Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 24 Stunden nachzuweisen.

Rezertifizierung
Die Zertifizierung zum Referenten in der Immobilienverwaltung gemäß ONR 43002-2 ist bei kontinuierlichem Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen 6 Jahre aufrecht. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rezertifizierung notwendig, die durch ein mündliches Rezertifizierungsgespräch erlangt werden kann. Dazu ist die Vorlage eines Tätigkeitsberichtes über die vorangegangenen 6 Jahre bzw der durchgeführten Referenzprojekte sowie der Nachweis der in den vorangegangenen 6 Jahren durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen obligatorisch.

Kriterien zur Verlängerung des Zertifikates:
  • der Antragsteller weist durch die Vorlage des Tätigkeitsberichtes bzw. der Referenzprojekte eine aufrechte berufliche Tätigkeit, (die für mindestens 3 Jahre innerhalb des 6 jährigen Zeitraumes bestanden hat) im Bereich der Immobilienverwaltung nach
  • der Nachweis mittels eines Dienstzeugnisses, dass seitens der Arbeitgeber keine wesentlichen Beanstandungen gegenüber dem Zertifizierten erhoben wurden
  • der Antragsteller weist durch die Vorlage der erfolgten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eine kontinuierliche Erweiterung und Anpassung seines Wissens an den Letztstand dieses Fachgebietes gemäß den Anforderungen der ONR 43002-2 nach
  • der Antragsteller weist im Rahmen des Re-Zertifizierungsgespräches seine Kenntnisse gemäß den Anforderungen ONR 43002-2 nach.
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