Vermieten muss leistbar bleiben
24.02.2010 - 14:55 UhrEine jahrzehntelange restriktive Mietzinsregulierung hat zu einem deutlichen Ungleichgewicht auf dem Markt geführt: Junge Wohnungssuchende müssen deutlich mehr an Wohnkosten aufwenden und damit jenen Aufwand zum Teil tragen, der von Mietern mit Verträgen aus der Zeit vor 1994 nicht geleistet wird. „Dieses Ungleichgewicht kann aber nur dadurch entschärft werden, dass der Preisschutz bei Altmietverträgen zB im Wege einer 15tel- Anhebung relativiert wird“, fordert der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI. „Vor allem bei der Weitergabe von Mietrechten wäre Gelegenheit, die Fehler der Vergangenheit allmählich auszumerzen und eine Richtwertmiete auch für diese Fälle einzuführen“, so Holzapfel.
Durchschnittlicher Mietaufwand in MRG-Althäusern liegt unter dem Niveau von Genossenschaftswohnungen
Zu Unrecht werden in der Diskussion um die Mietpreise von AK und MVÖ die Miethöhen im Vollanwendungsbereich des MRG angeprangert und eine Deckelung der Richtwertmieten gefordert. Tatsächlich liegt der Mietaufwand von Wohnungsmietern privater und gewerblicher Vermieter im Vollanwendungsbereich des MRG in Wien unter dem Niveau von Genossenschaftswohnungen. Nach einer Auswertung des Mikrozensus 2008 beträgt der Mietaufwand (Hauptmietzins ohne BK) bei privaten/ und gewerblichen Vermietern, die immerhin zwischen 60 – 70 % aller Wohnungen im MRG-Altbau vermieten – im Durchschnitt bei den 2008 aufrechten Mietverträgen bei 3,8 €/m² und liegt damit nicht nur unter dem Mietniveau von Genossenschaftswohnungen und gemeinnütziger Bauträger (4,07 €/m²) sondern auch nur geringfügig höher als der Mietaufwand bei Gemeindewohnungen (3,31 €/m²).
Der Forderung nach Ausweitung der Erhaltungspflichten und Deckelung der Richtwertmieten stehen Mieteinnahmen auf dem Niveau der Gemeinnützigkeit gegenüber, dies jedoch bei voller Steuerlast des Vermieters. „Eine faire Lösung der Erhaltungspflichten muss jedenfalls den gesetzlich verordneten Einnahmenentfall bei Altverträgen berücksichtigen. Einmal mehr ist zu fordern, dass bei Eintritt in den Vertrag die Mietzinsbeschränkung zumindest stufenweise wegfällt.“ so Holzapfel. Abschließend ein Vergleich mit den Gemeinnützigen bei der Neuvermietung: Auch dort ist der private gewerbliche Vermieter nicht teurer: Unter Berücksichtigung des vom Genossenschaftsmieter zu leistenden Finanzierungsbeitrages sind die Wohnkosten ähnlich wie im Richtwertsystem.
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