Die neuen Richtwerte nach dem Richtwertgesetz für 2010
24.03.2010 - 10:08 UhrBurgenland: EUR 4,47
Kärnten: EUR 5,74
Niederösterreich: EUR 5,03
Oberösterreich: EUR 5,31
Salzburg: EUR 6,78
Steiermark: EUR 6,76
Tirol: EUR 5,99
Vorarlberg: EUR 7,53
Wien: EUR 4,91
Mietrechtliche Wirksamkeit
Die Anpassung der Richtwerte wurde im BGBl. Nr. 93/2010 am 23.03.2010 kundgemacht und diese sind ab 01.04.2010 mietrechtlich wirksam.
Neuverträge
Die neuen Richtwerte werden mit 01.04.2010 mietrechtlich wirksam, das bedeutet, dass die Richtwertmietzinsberechnung für neue Mietverträge ab 01.04.2010 auf Basis der neuen Richtwerte erfolgen kann.
Erhöhung aufgrund Wertsicherungsvereinbarungen ab 01.05.2010
Bei bestehenden Richtwertmietverträgen kann mit entsprechender Wertsicherungsvereinbarung die Mietzinserhöhung frühestens ab 01.05.2010 begehrt werden. Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und muss wenigstens 14 Tage vor dem Zinstermin beim Mieter einlangen (§ 16 Abs 9 MRG).
Langt das Schriftstück später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung erst zu dem darauffolgenden Zinstermin wirksam.
Berechnungsgrundlage § 5 RichtWG
Gem. § 5 RichtWG (zuletzt geändert in der WRN 2009) verändern sich die Richtwerte beginnend mit 01.April 2010 jedes zweite Jahr in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt für Statistik Österreich verlautbarten Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2000 des jeweiligen Vorjahrs gegenüber dem Indexwert 114,6 (Durchschnittswert des Jahres 2007) ergibt. Der Jahresdurchschnittswert für 2009 betrug 118,9 (VPI 2000). Die prozentuelle Steigerung betrug somit 3,75% gegenüber dem Ausgangswert.
Bundesgesetzblatt
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