ÖVI lehnt Entwurf zum Hausbesorgergesetz ab
16.06.2010 - 13:30 UhrDer ÖVI spricht sich deutlich gegen die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs aus. ÖVI Präsident Mag. Udo Weinberger, der für den ÖVI an einer Besprechung im Justizministerium teilgenommen hat, konstatiert nüchtern: „Keiner will dieses Gesetz – außer einer. Weder Mietervertreter noch die Vertreter der Immobilienwirtschaft können dem Entwurf positive Aspekte abringen. „Die Intention des Gesetzgebers wird ins Gegenteil verkehrt: ein neues attraktives Berufsbild wird durch die Rahmenbedingungen von Haus aus unmöglich gemacht.“
- Die mietrechtlichen Bestimmungen sind systemwidrig im Arbeitsrecht geregelt, gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel an deren Effektivität und Sinnhaftigkeit, sie produzieren erhöhten Verwaltungsaufwand und beschränken die Vertragsautonomie des Eigentümers.
- Die mietrechtlichen Besonderheiten der Dienstwohnung sind im Hinblick auf das Ziel einer möglichst optimalen, auf Nutzerzufriedenheit zielenden Bewirtschaftung der Immobilie insgesamt überbordend. Außerdem werden die genannten Anforderungen insbesondere im Altbau häufig kaum erfüllt werden können.
- Zwischen den im Entwurf vorgesehenen Hausbesorgungsarbeiten ist eine Diskrepanz zu den auf die Mieter überwälzbaren Betriebskosten festzustellen, die nach der geltenden Rechtslage nicht vollends in den §§ 21-24 MRG Deckung finden. Es könnte aber auch davon ausgegangen werden, dass damit der Betriebskostenkatalog erweitert wird.
- Völlig überbordend und sinnlos ist zudem der im Entwurf gem. § 18 Abs 6 normierte Anspruch eines Drittels der Mieter in bestimmten Abständen immer wieder Anträge auf Erteilung der Information (Kostenvergleich Hausreinigungsunternehmen vs. Hausbesorger) stellen zu können. Diese Regelung scheint ausschließlich der Verursachung sinnlosem Verwaltungsaufwand zu dienen.
- Die fehlende Vertretungsregelung und Haftungsfrage gerade im Fall der Schneeräumung wird Immobilienbesitzer auch in Zukunft nicht animieren, solche Dienstverhältnisse abzuschließen.
Stellungnahme des ÖVI an das BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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