Die neue Elektrotechnikverordnung ist ab 13. Juli 2010 in Kraft
21.07.2010 - 13:04 UhrDa der Gesetzestext eine Reihe von Fragen aufwirft, hat das Wirtschaftsministerium angekündigt, erläuternde Erklärungen auszuarbeiten, die jedoch frühestens in einigen Wochen verfügbar sein werden. Indes geklärt werden konnte, dass unter „Vermietung“ jedenfalls nur der Neuabschluss von Verträgen zu verstehen ist. Welchen genauen elektrotechnischen Anforderungen eine Wohnung bei Neuvermietung entsprechen muss, kann daher noch nicht abschließend beantwortet werden. Eine Anpassung an den Stand der Technik hatte bislang nur bei wesentlichen Änderungen der elektrischen Anlage zu erfolgen, der aktuelle Gesetzestext impliziert jedoch, dass eine Verpflichtung zur Anpassung nunmehr durch Neuvermietung ausgelöst wird. Offen ist auch, was unter geeigneter „Dokumentation“ zu verstehen ist und durch wen diese zu erfolgen hat: kann auch eine Rechnung oder allenfalls ein Foto des Sicherungskastens eine geeignete Dokumentation darstellen oder hat diese zwingend durch einen Sachverständigen für Elektrowesen zu erfolgen? Der ÖVI wird in Gesprächen mit dem Ministerium versuchen, die offenen Fragen zu klären und sich für praxistaugliche Lösungen einsetzen.
Bundesgesetzblatt
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