Merkblatt Statische Vorbemessungen -- Ingenieurbefund
29.12.2010 - 11:34 UhrStufe 1: z.B. für Türdurchbrüche oder ähnliche geringfügige Baumaßnahmen, wie bauliche Än-derungen in Wohnungen, Aufzugseinbauten in Stiegenspindeln:
Die lokale Befundung der unmittelbar von der Bauführung betroffenen lasteinlei-tenden und lastaufnehmenden Bauteile, inklusive augenscheinlicher Überprüfung des Bestandes von öffentlich zugänglichen Bereichen.
Stufe 2: z.B. für Baumaßnahmen in mehreren Geschossen, wie Aufzugs-, Stiegenhaus-
und/oder Nassgruppeneinbau, die keine oder keine wesentliche Lasterhöhung für den
Bestand darstellen:
Die Befundung einer augenscheinlichen Überprüfung des gesamten Bauwerkes bzw. Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den Konsensplänen, mit Begehung al-ler Wohnungen, des Kellers und des Dachraumes inklusive einfacher Kontrollen auf Durchfeuchtungen, besonders im Bereich von Nassräumen, Setzungen, auf Risse und sonstige augenscheinliche Schäden.
Stufe 3: z.B. für Änderungen des bestehenden Tragwerkes mit wesentlicher Lasterhöhung, wie Dachgeschossaus- und -zubauten gem. 4.1 und 4.2 des ggst. Merkblattes:
Hier ist der Ingenieurbefund gemäß III. des ggst. Merkblattes zu erstellen.
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