Neue Förderoffensive des Bundes für thermische Sanierung startet am 1. März 2011
02.02.2011 - 09:49 UhrFür den privaten Wohnbau können ab 1.März 2011 Einreichungen über die Bausparkassen erfolgen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz erfüllen, kann auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden.
Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen - wie zum Beispiel den Fenstertausch - gefördert bekommen.
Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt; in mehrgeschossigen Bauten reicht auch schon eine Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent für eine Förderung, wobei in diesem Fall nur bis zu 2.000 Euro pro Einheit ausgezahlt werden. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein-und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit. Nähere Informationen sind ab 21. Februar bei den Bausparkassen und auf der Webseite der KPC erhältlich.
Einreichungen für gewerblich genutzte Gebäude können ab 28. März 2011 ausschließlich elektronisch über die KPC erfolgen. Nähere Informationen dazu ab 10. Februar auf der Webseite der KPC.
Unternehmen können ab dem 28. März online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting einreichen. Für Betriebsgebäude werden neben den oben genannten Sanierungen auch folgende Maßnahmen unterstützt: der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung sowie Verschattungs-Systeme zur Reduzierung des Kühlbedarfs. Zusätzlich sind in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf den effizienteren Einsatz von Energie förderfähig - wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an Fernwärme sowie der Einbau von Wärmepumpen.
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