Wohnbauförderung Wien - Drastische Reduktion beim Neubau, Vollbremsung bei Thewosanförderung - Einmalzuschussförderung für Wohnungsverbesserung ausgesetzt
02.02.2011 - 10:24 UhrBedingt durch die Streichung der nichtrückzahlbaren Einmalzuschüsse ist jedoch auch bei der thermisch-energetischen Sanierung mit einer Vollbremsung des Sanierungsgeschehens zu rechnen.
Wohnungssanierung
Aufgrund des durch die Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparkurses der öffentlichen Haushalte werden seitens der MA 50 im Voranschlagsjahr 2011 keine nichtrückzahlbaren Zuschüsse sowie Beitragsförderungen gewährt.
Ausgenommen sind davon vorerst nur Förderungen für den Einbau einbruchshemmender Wohnungseingangstüren (§ 17 Abs 6 SanVO 2008), der Austausch eines Gas-Durchlauf-Wasserheizers (§ 17 Abs 4 SanVO 2008), Sanierungsmaßnahmen für behinderte Menschen (§ 18 San VO 2008) sowie Ökoförderungsmaßnahmen bei Eigenheimen (z.B. Biomasse, Wärmepumpen, Niedrigenergiehaus bis Passivhaus) nach den vom Gemeinderatsausschuss Wohnen genehmigten bis Ende 2012 gültigen Richtlinien.
Nach außen hin bleibt alles beim Alten, eine Änderung der Sanierungsverordnung 2008 ist vorerst nicht angedacht, allerdings wird es weniger Geld. Hinkünftig wird es keine Förderungszusicherungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen geben. Der Entfall der Einmalzuschüsse lässt insbesondere bei Thewosan-Sanierungen eine Vollbremsung befürchten, da die hier verbleibenden Landesdarlehen wohl kaum mehr einen Sanierungsanreiz darstellen werden. Sollten sich dennoch neue Sanierungsvorhaben um eine Förderung bemühen, darf man in der nächsten Zeit wohl mit keinen Förderungszusagen rechnen. Vorrangig sollen die bereits bei der MA 50 anhängigen Prüfberichte bzw. Empfehlungen „abgefördert“ werden.
Für bei der MA 50 anhängige „sanierungsreife“ Förderanträge, für die bereits ein Prüfbericht für Einmalzuschuss/Beitragsförderungen vorliegt, ist die Förderbehörde um Schadensbegrenzung bemüht: Die Förderungswerber können sich auf eine Warteliste setzen lassen, die nach einer Prioritätenliste nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Förderzusagen erhalten sollen. Damit besteht für weit fortgeschrittene Förderprojekte zumindest noch eine Chance, eventuell doch noch in den Genuss der Einmalzuschüsse zu gelangen. Ein schwacher Trost, denn bis zu einer definitiven Zusage (allenfalls bis Jahresende) stehen auch diese weit in der Planung fortgeschrittenen Projekte weiter in der Warteschleife. Ein vorzeitiger Baubeginn für diese Sanierungsprojekte kann jedoch nur auf eigenes Risiko erfolgen, da zum jetzigen Zeitpunkt eine Förderungszusicherung eben nicht garantiert werden kann.
Bereits zum Jahresende 2010 bzw. im Laufe des Jahres 2011 erstellte Prüfberichte (Sanierung) für Einmalzuschüsse/Beitragsförderungen sollen nach folgender Prioritätenreihung der Landesregierung zur Behandlung vorgelegt werden:
- Nachtragsförderungen
- Strukturverbesserungsmaßnahmen
- Förderungen für thermisch-energetische Gebäudesanierungen (inkl. bei SOS-, Dachgeschoss- und TOS-Maßnahmen, falls nicht auf Annuitätenzuschüsse/laufende Zuschussförderungen umgestellt wurde)
- Förderungen des Wohnkomforts (§10 SanVO 2008)
- Aufzugsförderungen, falls nicht auf Annuitätenzuschüsse umgestellt wurde
Bei Sockelsanierungen, Dachgeschossausbauten und Totalsanierungen zeigt die Änderung der Förderpraxis hingegen weniger drastische Auswirkungen: Wurden bisher z.B. die mit Einmalzuschüssen/Beiträgen geförderten thermisch energetischen Maßnahmen herausgerechnet, wird hier den Förderungswerbern angeraten, auf Annuitätenzuschüsse umzusteigen, womit diese Maßnahmen im Rahmen des jeweiligen Fördersatzes (SOS, DG, TOS) mitgefördert werden können.
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