Rechtsprechung: Herausgabe der Originalbelege
30.03.2011 - 11:40 Uhr
In einer aktuellen Entscheidung zu 5 Ob 149/10p bekräftigte der OGH erneut, dass der Verwalter im Wohnungseigentum bei Beendigung seiner Funktion „ohne Verzug“ alle seine Tätigkeiten betreffenden Originalbelege an den neuen Verwalter bzw. an die Eigentümergemeinschaft herauszugeben hat. Diese Verpflichtung hängt auch nicht von einer vorherigen Entlastung des Verwalters bzw. der Genehmigung der von ihm gelegten Rechnung ab.
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Entscheidung 5ob 149_10p
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