Regelmäßige Überprüfung des Luftverbundes in Wohnungen mit Gasgeräten geplant
29.06.2011 - 15:10 UhrBeim Neueinbau oder Tausch einer Therme muss die Verbrennungsluftversorgung der neuen ÖVGW-Richtlinie 12 entsprechen, die seit Februar 2010 im Wiener Gasgesetz als verbindlich erklärt wurde.
Mithilfe eines neuen Messverfahrens (die sogenannte Luftzahlmessung) kann festgestellt werden, ob die im Wohnungsverbund vorhandene Verbrennungszuluft ausreicht, die installierte Gasfeuerstätte zu betreiben und daher nur im jeweiligen Bedarfsfall zusätzliche Lüftungsöffnungen ins Freie vorzunehmen sind, wodurch zusätzliche Herstellungskosten oder Energieverluste auf das Notwendigste beschränkt werden können.
Die ÖVGW Richtlinie 12 gilt nur für den Austausch bzw. den Einbau neuer Gasgeräte. Der Einbau neuer, dichterer Fenster und Türen, das Verschließen von Belüftungsschlitzen durch den Wohnungsnutzer etc. stellt gerade bei vorhandenen und allenfalls schlecht gewarteten Gasgeräten im Bestand ein Gefährdungspotential dar. Geplant ist nun, dass auch Gasgeräte in Bestandsobjekten einer regelmäßigen Prüfung des Luftverbundes unterzogen werden. An einer diesbezüglichen gesetzlichen Änderung wird gearbeitet.
Wiener Wohnen hat aufgrund zahlreicher Anlassfälle (Abgasaustritte und CO-Unfälle) die Wiener Rauchfangkehrer seit Herbst letzten Jahres beauftragt, im Zuge der jährlichen Wohnungsbegehungen eine Luftverbundüberprüfung durch Luftzahlmessung durchzuführen, um sicherzustellen, dass bauliche Veränderungen des Mieters, die den Luftverbund beeinflussen könnten, erkannt und darüber hinaus verschmutzte Gasgeräte mit hohem CO-Gehalt rechtzeitig einer Wartung zugeführt werden können.
Maßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen und der Sicherheit der Wohnungsbenützer dienen, sind dem ÖVI ein großes Anliegen. In vielen Fällen entzieht es sich jedoch auch der Kenntnis des Verwalters, wenn beispielsweise vom Mieter im Wohnungsverband Änderungen vorgenommen werden, die den Luftverband beeinflussen (Anbringung von Fensterdichtungen, Verkleben des Briefeinwurfschlitzes etc). Geplant ist, dass eine regelmäßige Überprüfung im Rahmen der jährlichen Hauptkehrung vorgenommen wird, wobei die Kosten (der Tarif der Rauchfangkehrer für eine Luftzahlmessung beträgt rund 20 €/Wohnung) vom jeweiligen Anlagenbetreiber zu übernehmen wären. Der ÖVI regt an, dass im Gegenzug die bestehende Verpflichtung zur vorgeschriebenen Abgasprüfung im Intervall von fünf Jahren entfallen sollte.
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