Erweiterung der Auftraggeberhaftung am Bau
11.07.2011 - 15:49 UhrAb Juli 2011 müssen für Bauleistungen, die im Sub vergeben werden, anstelle der bisherigen 20% nun 25% einbehalten werden. Passiert das nicht, haften Sie bei erfolgloser Exekution oder Insolvenz Ihres Subunternehmers für bis zu 25% des Honorars. Ausnahme: Der Auftragnehmer befindet sich am Tag der Zahlung auf der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Liste)
Damit der Auftraggeber nicht zusätzlich an das Finanzamt überweisen muss, nimmt das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse großzügigerweise den gesamten Einbehalt entgegen und teilt ihn im Verhältnis 4:1 auf Gebietskrankenkasse und Finanz auf. Sie müssen aber neben der Dienstgebernummer nun auch das Finanzamt und die UID- bzw Steuernummer Ihres Subunternehmers mitschicken.
Überblick über die Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen:

(c) Ing. Mag. Walter Stingl
Links
Reinigungsleistungen als Bauleistungen
Liste der haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Liste)
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