Erweiterung der Auftraggeberhaftung am Bau

11.07.2011 - 15:49 Uhr
Mit September 2009 wurde die Auftraggeberhaftung für Bauleistungen im Bereich Sozialversicherung eingeführt. Ab 01.01.2011 wurden auch Reinigungsleistungen als Bauleistungen mit aufgenommen. Mit Juli 2011 muss der Auftraggeber weitere fünf Prozent des Werklohnes für Finanzamtsabgaben zurückbehalten, um einer allfälligen Haftung zu entgehen.

Ab Juli 2011 müssen für Bauleistungen, die im Sub vergeben werden, anstelle der bisherigen 20% nun 25% einbehalten werden. Passiert das nicht, haften Sie bei erfolgloser Exekution oder Insolvenz Ihres Subunternehmers für bis zu 25% des Honorars. Ausnahme: Der Auftragnehmer befindet sich am Tag der Zahlung auf der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Liste)

Damit der Auftraggeber nicht zusätzlich an das Finanzamt überweisen muss, nimmt das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse großzügigerweise den gesamten Einbehalt entgegen und teilt ihn im Verhältnis 4:1 auf Gebietskrankenkasse und Finanz auf. Sie müssen aber neben der Dienstgebernummer nun auch das Finanzamt und die UID- bzw Steuernummer Ihres Subunternehmers mitschicken.

Überblick über die Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen:



(c) Ing. Mag. Walter Stingl

Links


Reinigungsleistungen als Bauleistungen
Liste der haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Liste)



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