Entwurf für Energieausweisvorlagegesetz
05.08.2011 - 10:37 UhrDer materielle Inhalt des Gesetzes ist von der EU-Richtlinie vorgegeben. Die Kernpunkte sind:
- Verwaltungsstrafbestimmungen für den Fall der Nichtvorlage
- Verpflichtende Angabe des Energiekennwertes in Inseraten von Maklern sowohl in Print- als auch Online-Medien.
- In den Vorbesprechungen konnte erreicht werden, dass die nun generell eingeführten Strafbestimmungen für Makler nicht zur Anwendung kommen, falls diesen auch kein Verschulden an der Nichtvorlage trifft.
- Neu ist, dass der Ausnahmekatalog direkt im Energieausweis-Vorlage-Gesetz formuliert ist und kein Verweis auf die Bauordnungen mehr erfolgt. Die bisherigen Ausnahmen im Bereich Denkmalschutz und beispielsweise der Schutzzone in Wien sind damit nur noch baurechtlich von Bedeutung, nicht mehr aber im Hinblick auf die Vorlagepflicht.
- Das geplante Inkrafttreten mit 01.01.2012 sollte vor allem im Hinblick auf die bisher umfangreichen Ausnahmen in Wien um einige Monate nach hinten verschoben werden.
Ministerialentwurf für ein neues Energieausweisvorlagegesetz 2012
Erläuternde Bemerkungen
Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
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