Grundbuchseintragungsgebühr auf Basis der Einheitswerte verfassungswidrig. Kippt als nächstes die Grunderwerbsteuer?
17.11.2011 - 15:50 Uhr
Bei einem unentgeltlichen Erwerb (Schenkung, Vererbung)
einer Liegenschaft errechnete sich bislang die Eintragungsgebühr für das
Grundbuch auf Basis des Einheitswertes. Der Verfassungsgerichtshof hob in
seiner jüngsten Entscheidung die Grundbuchsgebühr als verfassungswidrig auf.
Bleibt der Gesetzgeber bis Ende 2012 untätig, richtet sich die Gebühr nach dem
Verkehrswert.
Mehr Information >
<< zurück zur Übersicht