Verbotene Geschenkannahme
02.12.2011 - 12:43 UhrDie MA 37 ersucht uns darauf hinzuweisen, dass für
Bedienstete im öffentlichen Dienst ein strenger Maßstab angelegt wird, was den
Grad der Pflichterfüllung und das Ansehen des Berufsstandes betrifft. Den Bediensteten
ist es daher strengstens verboten, Geschenke oder Zuwendungen jedweder Art
entgegen zu nehmen.
Da ein Zuwiderhandeln für den Bediensteten schwerwiegende dienstrechtliche Konsequenzen hätte, wird ersucht, von Geschenken und Zuwendungen abzusehen. Als Dank für das Engagement oder das Bemühen um eine fachliche und persönliche Betreuung sind lobende und anerkennende Worte ausreichend.
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