ÖVI fordert Rechtssicherheit im Immobilienrecht

24.06.2009 - 16:46 Uhr
Aus Anlass 30 Jahre ÖVI veranstaltet der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ein Immobiliensymposium in der Aula der Wissenschaften in Wien, das sich kritisch mit aktuellen Fragen der Immobilienwirtschaft beschäftigt.

Ein vorrangiges Thema dabei ist Rechtssicherheit im Immobilienrecht. Neben dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht ist das Immobilienrecht wohl eine der Materien, die am häufigsten mit Änderungen und Eingriffen konfrontiert ist. Kein Wunder, dass die Verunsicherung der „Normunterworfenen“ häufig Platz greift und Rechtssicherheit gefordert wird.

Univ. Prof. Dr. Andreas Vonkilch erinnert an die Lehre von Rechtsprinzipien, die zueinander in Widerspruch stehen können und eine Abstimmung herzustellen ist. Ist das Prinzip der Rechtssicherheit vorrangig gegenüber dem Prinzip der Zweckmäßigkeit? Es gibt Ansätze, die zwar eine Rechtssicherheit brächten, aber wohl im MRG keine sachgerechte Lösung ergeben würden. Aktuelle Beispiele für den Widerstreit der Prinzipien bieten sich aus Sicht des ÖVI ausreichend an: das MieteninflationslinderungsGesetz  MILG 1, gefolgt von MILG 2 ist hier ebenso zu nennen wie die Wohnrechtsnovelle 2009 mit einem Kautionsmodell, das den Banken noch viel Kopfzerbrechen bereitet.

Zuweilen ist es aber auch der Föderalismus, der für mangelnde Rechtssicherheit sorgt, wie die Umsetzung der Ausnahmebestimmungen zum Energieausweisvorlagegesetz in den einzelnen Bundesländern zeigt. Auch die rückwirkende Einführung einer Verwalterpflicht zur Beschaffung eines Energieausweises im Wohnungseigentumsgesetz ist eine juristische Delikatesse, die ihresgleichen sucht, nach dem Motto „Unmögliches wird sofort erledigt“, wie ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel anmerkt.

30 Jahre ÖVI heißt auch 30 Jahre Konsumentenschutz. Nicht nur, weil es den ÖVI Ehrenkodex gibt und die ÖVI Firmen von Anbeginn an ihre Qualität auf dem Markt deutlich auf einem höheren Level angeboten haben. Das Konsumentenschutzgesetz wurde ebenso im Jahre 1979 ins Leben gerufen wie der ÖVI. Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI ortet jedoch bei der Rechtsfortbildung durch das KSchG eine nicht mehr abzuschätzende Eigendynamik. Dem Gesetzgeber ist es erlaubt, unverständliche Texte zu produzieren. Sobald ich diese wortwörtlich in einen Vertrag übernehme, bin ich als Vermieter oder Verkäufer aber plötzlich vom Transparenzgebot des KSchG bedroht. Hier gilt es, die Verantwortung des Gesetzgebers wieder einzumahnen!

Der Appell an den Gesetzgeber ist es, der Vorbereitung von Novellen ausreichend Zeit und Raum zu geben. „Eine Wohnrechtsnovelle 2009, die nicht einmal eine Begutachtungsphase erlebt hat, sollte nicht der legistische Normalfall werden“, so Anton Holzapfel abschließend.

Rückfragehinweis

Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
1040 Wien, Favoritenstraße 24/11
01/505 48 75
office@ovi.at, www.ovi.at



<< zurück zur Übersicht
Login
Passwort vergessen? Registrieren
Login

Registrieren Sie sich für folgende Newsletter:
ÖVI
Immobilienakademie

Vorbereitungskurs Makler/Verwalter

24.09.2010 - 04.04.2011

JETZT ANMELDEN!