Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017
Politik /
Wirtschaftstreuhändern sollte künftig als Nebenrecht die vollen Tätigkeitsbefugnisse der Immobilienverwaltung eröffnet werden Diese erweiterte Befugnis wurden von ÖVI und WKO entschieden und vollinhaltlich unter anderem mit Verweis auf die hohen, umfassenden und qualitätssichernden Ausbildungsstandards abgelehnt.
Bereits in der Regierungsvorlage waren die neuen Befugnisse der Wirtschaftstreuhänder nicht mehr umfasst. Auch in der weiteren parlamentarischen Behandlung fanden diese nicht mehr Eingang in den Gesetzestext. Hier der Link zu dem noch vor der Sommerpause des Parlaments beschlossenen neuen WTBG 2017.
WTBG
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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