COVID-19 und Immobiliendienstleistungen – UPDATE 25. 10. 2020 von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer
Für den Kundenverkehr in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor: Das Tragen von MNS-Masken ist bis auf weiteres obligatorisch („Face-Shields“ werden gemäß einer ebenfalls bereits kundgemachten 4. COVID-19-MV-Novelle ab 7. November 2020 als mechanische Schutzvorrichtung nicht mehr genügen). Die Maskenpflicht gilt für den Kundenverkehr in Geschäftsräumlichkeiten ebenso wie für Dienstleistungen außerhalb der Betriebsstätten (wie etwa Objektbesichtigungen). Die 3. COVID-19-MV-Novelle brachte die Rückkehr des nicht bloß empfohlenen, sondern verbindlich normierten „Babyelefanten“ für öffentliche Orte, eine Maskenpflicht für öffentliche Orte in geschlossenen Räumen sowie unter anderem auch Verschärfungen der Regeln für Gastronomie, Krankenanstalten, Alten-, Pflege- und Behindertenheime sowie das Veranstaltungswesen. Der vorliegende Newsletter bietet vor dem Hintergrund der 3. COVID-19-MV-Novelle ein Update zur aktuellen Situation für Immobiliendienstleister, deren Mitarbeiter und Kunden und spricht daher jene Teile der COVID-19-MV an, die hierfür von Interesse sind. Im Besonderen wird diesmal auch auf Eigentümerversammlungen nach dem WEG eingegangen werden.
weiterlesen (gesamter Newsletter 2020/55 von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer)
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.