2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG
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Mit überwiegender Mehrheit wurde am 24.02.2016 das „Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG)“ verabschiedet.
Zum wiederholten Mal wird dadurch eine - in den meisten Dauerschuldverhältnissen übliche - vereinbarte Wertanpassung verunmöglicht. In diesem Zusammenhang erscheint es notwendig, die Historie dieser Bestimmung anzusehen. Ursprünglich war im Richtwertgesetz eine jährliche Valorisierung vorgesehen. Schon zweimal wurde die Wertsicherung durch einen gesetzgeberischen Eingriff ausgehebelt und das System – angeblich nachhaltig – auf einen Zwei-Jahres-Rhythmus umgestellt, der nun erneut obsolet ist. Das Vertrauen in die Rechtssicherheit in diesem Land wird damit weiter unterminiert. Die geplante Maßnahme zur Senkung der Mietkosten mag zwar öffentlichkeitswirksam sein, betrifft aber zudem genau jene Mietverhältnisse in Österreich, die ohnehin die Vorteile des mietrechtlichen Preisschutzes genießen.
Durch die Wohnrechtsnovelle 2015 (Erhaltungspflichten betreffend Heiztherme) und die Steuerreform 2016 sind massive Belastungen für das Vermieten von Wohnungen entstanden. Rückwirkend eingegriffen wird in die einkommensteuerrechtlichen Bereiche der AfA (Absetzung für Abnützung) bei vermieteten Immobilien. Zusätzlich wurde die erst 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer um ein Fünftel erhöht und die Berechnungsbasis ausgeweitet (Wegfall der Inflationsabgeltung), wodurch in Zukunft auch Scheingewinne zu versteuern sein werden.
Ein MILG II wird die Erhaltung des ohnehin sehr streng reglementierten Altbestandes nur noch mehr erschweren. Mit einer gesetzlich verordneten Zwangspause bei der Wertsicherung der Richtwertmieten werden Investitionen in Immobilien wohl auch weiter hintangestellt. In diesem Zusammenhang ist einmal mehr darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber trotz vielfacher Anläufe in den vergangenen Jahren die Anhebung der Mietzinsbegrenzung im Eintrittsfall nach wie vor nicht angegangen ist. Allein in Wien sind noch ca 76.000 Mieterverträge aufrecht, die vor 1994 abgeschlossen wurden und heute einen durchschnittlichen Mietertrag von 2 bis 3 EUR/m² und Monat ergeben.
Wohnraum wird in den nächsten Jahren gerade in den Ballungszentren knapp. Trotzdem wird augenscheinlich alles daran gesetzt, Neubau und Investitionen in den Bestand so unattraktiv wie nur möglich zu gestalten. Um nachhaltig die Herausforderungen gemeinsam zu meistern, sind nicht weitere Restriktionen gefragt, sondern vielmehr Maßnahmen zur Förderung von Investitionen, Stärkung der Bauwirtschaft und Belebung der Konjunktur.
zum Gesetzestext
zum Bericht des Bautenausschusses vom 23.02.2016
zur ÖVI Presseaussendung
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