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www.ovi.at > Mitgliedschaft > Mitglied werden > Die außerordentliche Mitgliedschaft für Freunde des ÖVI und ehemalige Young Professionals

Die außerordentliche Mitgliedschaft für Freunde des ÖVI und ehemalige Young Professionals

Voraussetzungen

  • Angehörige verwandter und/oder kooperierender Berufe, die die Vereinszwecke fördern wollen (beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, leitende Mitarbeiter von Banken und Versicherungen)
  • ehemalige Young Professionals, für die wegen Erreichen der Altersgrenze eine Mitgliedschaft als ÖVI Young Professional nicht mehr möglich ist, ansonsten aber die Voraussetzungen nach § 5c der ÖVI Statuten vorliegen
  • Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte, die bis zu ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben in einem ÖVI Mitgliedsbetrieb tätig waren.
  • Leistung eines Mitgliedsbeitrages von € 619 exkl. UST bzw. € 288 exkl. UST für ehemalige ÖVI Young Professionals
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand

Durch Ihre ÖVI-Mitgliedschaft profitieren Sie persönlich von folgenden Vorteilen:

  • Netzwerk

    Makler, Verwalter, Bauträger, Sachverständige - unter dem Dach des ÖVI versammeln sich die besten Immobilienexperten/-innen Österreichs. Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch mit anderen ÖVI-Mitglieder ergeben sich neben den zahlreichen Informationsveranstaltungen bei der traditionellen Winterseminarwoche des Verbandes, auf dem Österreichischen Verwaltertag oder dem Immobilienbewertungssymposium.
  • Informationsvorsprung

    Einladung zu Informationsveranstaltungen mit Experten/-innen zu aktuellen Themen der Branche

    Vergünstigte Konditionen für das Angebot der ÖVI Immobilienakademie.
  • Interessenvertretung

    Kompetenz, wirksame Medienarbeit und aktives Marketing sorgen dafür, dass der ÖVI als Stimme der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle einnimmt.Der Verband wird in allen Fragen der Interessenvertretung, der politischen Meinungsbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Politik, Branche und den Medien wahrgenommen.

Aufnahmeverfahren

  • Download des Antragformulars
  • Nachdem das Antragsformular ausgefüllt und unterfertigt samt den erforderlichen Unterlagen (beruflicher Lebenslauf) an den ÖVI retourniert wurde (per Mail, Fax oder Post) wird der Antrag dem Vorstand unter Beratung des Kuratoriums zur Abstimmung vorgelegt.
  • Das Aufnahmeverfahren dauert in etwa drei Monate.

Die Statuten des ÖVI finden Sie hier. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die ÖVI Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Herrn Mag. Alexander Scheuringer unter +43 1 505 48 75 bzw. mitglieder@ovi.at.

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Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien

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