ist die Zusage des Auftraggebers, dem Makler eine Provisionszahlung zu leisten, wenn ein Geschäft über Immobilien aufgrund der "vertragsmäßigen, verdienstlichen" Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Ein Maklervertrag kann sowohl mit einem Abgeber als auch mit einem Interessenten geschlossen werden. Erforderlich ist eine ausreichende Bestimmung der Vertragspartner, des Objektes und des Preises.
Konsumenten muss vor Abschluss eines Maklervertrages eine schriftliche Übersicht mit folgendem Inhalt gegeben werden:
Diese Übersicht muss unverzüglich aktualisiert werden, wenn eine erhebliche Änderung der Verhältnisse eintritt.
Für den Abschluss eines Maklervertrages ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, er kann daher schriftlich, mündlich und sogar schlüssig erfolgen. Lediglich der Abschluss und die Verlängerung von Alleinvermittlungsaufträgen zwischen Unternehmer und Konsument müssen immer schriftlich erfolgen. Zu beachten sind aber etwaige Besonderheiten (Widerrufsrecht, vorzeitige Beauftragung) gemäß FAGG.
Die Provisionszahlung ist Hauptpunkt des Maklervertrages. Gegenüber dem Abgeber wird diese in Form eines Vermittlungsauftrages oder eines Alleinvermittlungsauftrages vereinbart. Sollte der schlichte Maklervertrag (Vermittlungsauftrag) nur mündlich vereinbart worden sein, ist der Makler verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den wesentlichen Inhalt des Maklervertrages zu übermitteln. Auch mit dem Interessenten schließt der Makler einen Vertrag. Das Maklergesetz meint nämlich Abgeber und Interessent gleichermaßen, wenn es von "Auftraggeber" spricht. Gegenüber dem Interessenten wird die Provision oft in Form des Besichtigungsscheins oder anlässlich des Anbots schriftlich vereinbart, oftmals aber auch nur schlüssig: Der Makler hat auf seine Provisionserwartung im Exposé hingewiesen und der Interessent nimmt daraufhin weiter dessen Dienste in Anspruch.
Bei Tod des Auftraggebers oder Maklers erlischt der Maklervertrag. Dasselbe gilt bei Konkurseröffnung.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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