ÖVI
ÖVI Open main navigation
Open main navigation ÖVI
  • ÖVI
    • back
    • Der Verband
    • Vorstand
    • Kuratorium
    • Landesstellen
    • ÖVI Young Professionals
    • ÖVI Immobilienakademie
    • ImmoZert
    • Partner
    • Geschäftsstelle
  • Mitgliedschaft
    • back
    • Vorteile
    • Mitglied werden
      • back
      • Makler-Verwalter-Bauträger
      • Sachverständige
      • ordentliche Mitgliedschaft CIS ImmoZert Sachverständige
      • Jungunternehmer
      • Körperschaften - Universitäten - Verbände
      • Die außerordentliche Mitgliedschaft für Freunde des ÖVI und ehemalige Young Professionals
      • außerordentliche Mitgliedschaft Young Professionals
      • ÖVI Partner
    • Ehrenkodex
  • Recht
    • back
    • Makler
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Verhältnis Makler - Auftraggeber
      • Standesgemäßes Verhalten
      • Maklervertrag
      • Arten und Dauer des Maklervertrags
      • Maklerverträge und das Fern und Auswärtsgeschäfte Gesetz
      • Maklerpflichten
      • Provisionen
      • Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurechte
      • Provisionshöhe für Pachtverhältnisse und sonstige Nutzungsrechte
      • Provisionsanspruch
      • Ersatz von Aufwendungen
    • Verwalter
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Verwaltungsverträge und Bevollmächtigungen
      • Aufgaben
      • Honorar und Leistungen des Verwalters
    • Bauträger
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Anwendungsbereich Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
      • Der Bauträgervertrag
      • Inhalt des Bauträgervertrags
      • Preis
      • Rücktrittsrechte
      • Rückforderung von Zahlungen
      • Haftrückerlass
      • Sicherung der Vorauszahlungen
      • Treuhänder und Sicherungsarten
      • Zahlung nach Ratenplan
      • Feststellung des Baufortschrittes
    • Verbraucherrechte (VRUG)
      • back
      • Geltungsbereich
      • Informationspflicht
      • Vereinbarung Makler und Kunde
      • Provisionsvereinbarung
    • Energieausweis
      • back
      • Energieausweis Erforderlichkeit
      • Rechtsgrundlagen
      • Label und Kennzahlen
      • Ausnahmen
      • Informationspflicht in Medien
      • Übergangsrecht
      • Energieausweis für Wohnung oder Gebäude
      • Vorlage und Aushändigung des Energieausweises
      • Gewährleistung und Schadenersatz
      • Verwaltungsstrafbestimmungen
      • Kosten
    • Miete
      • back
      • Mietrechtsgesetz (MRG)
      • Anwendungsbereich MRG
      • Mietverhältnisse
      • Kündigung
      • Verbotene Vereinbarungen in Mietverträgen
      • Erhaltungspflichten des Vermieters
      • Kosten der Verbesserungsarbeiten
      • Erhaltungspflichten des Mieters
      • Gerichtlicher Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
      • Ausstattungskategorien
      • Gemeinschaftsanlagen
      • Zusammenlegung von Wohnungen
      • Zusammenlegung von Nachbarwohnungen der Kategorie D
      • Zerstörung des Mietobjektes
      • Rechte und Pflichten des Mieters
      • Weitergabe des Mietrechtes
      • Mietzins und Betriebskosten
      • Betriebskosten
      • Kosten für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
    • Wohnungseigentum
      • back
      • Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
      • Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum
      • Eigentümerpartnerschaft
      • Nutzfläche
      • Nutzwertfestsetzung - Parifizierung
      • Miteigentumsanteile - Mindestanteil
      • Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt
      • Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers
      • Allgemeine Teile der Liegenschaft und Benützungsregelung
      • Eigentümergemeinschaft
      • Eigentümervertreter
      • Beschlüsse und Abstimmung der Eigentümergemeinschaft
      • Eigentümerversammlung
      • Gemeinschaftsordnung
      • Verwaltung der Liegenschaft
      • Rechte jedes einzelnen Wohnungseigentümers
      • Kosten und ihre Aufteilung auf die Wohnungseigentümer
      • Rücklage
      • Verteilung von Einnahmen
      • Abrechnung
      • Das Grundbuch
    • Liegenschaftseigentum
      • back
      • Kaufvertrag über Liegenschaften
      • Erwerb durch Ausländer
      • Grenzkataster
      • Rechte und Pflichten des Liegenschaftseigentümers
    • Immobilienbesteuerung
      • back
      • Immobilienertragsteuer
    • Linkverzeichnis
  • Dienstleistersuche
  • Veranstaltungen
  • Aktuelles
  • Presse
    • back
    • Presse
      • back
      • Pressetexte
      • Pressefotos
    • Downloads

  • Mitglieder Login

Close menu
  • Der Verband
  • Vorstand
  • Kuratorium
  • Landesstellen
  • ÖVI Young Professionals
  • ÖVI Immobilienakademie
  • ImmoZert
  • Partner
  • Geschäftsstelle
Close menu
  • Vorteile
  • Mitglied werden
    • Makler-Verwalter-Bauträger
    • Sachverständige
    • ordentliche Mitgliedschaft CIS ImmoZert Sachverständige
    • Jungunternehmer
    • Körperschaften - Universitäten - Verbände
    • Die außerordentliche Mitgliedschaft für Freunde des ÖVI und ehemalige Young Professionals
    • außerordentliche Mitgliedschaft Young Professionals
    • ÖVI Partner
  • Ehrenkodex
Close menu
  • Makler
    • Tätigkeitsumfang
    • Verhältnis Makler - Auftraggeber
    • Standesgemäßes Verhalten
    • Maklervertrag
    • Arten und Dauer des Maklervertrags
    • Maklerverträge und das Fern und Auswärtsgeschäfte Gesetz
    • Maklerpflichten
    • Provisionen
    • Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurechte
    • Provisionshöhe für Pachtverhältnisse und sonstige Nutzungsrechte
    • Provisionsanspruch
    • Ersatz von Aufwendungen
  • Verwalter
    • Tätigkeitsumfang
    • Verwaltungsverträge und Bevollmächtigungen
    • Aufgaben
    • Honorar und Leistungen des Verwalters
  • Bauträger
    • Tätigkeitsumfang
    • Anwendungsbereich Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
    • Der Bauträgervertrag
    • Inhalt des Bauträgervertrags
    • Preis
    • Rücktrittsrechte
    • Rückforderung von Zahlungen
    • Haftrückerlass
    • Sicherung der Vorauszahlungen
    • Treuhänder und Sicherungsarten
    • Zahlung nach Ratenplan
    • Feststellung des Baufortschrittes
  • Verbraucherrechte (VRUG)
    • Geltungsbereich
    • Informationspflicht
    • Vereinbarung Makler und Kunde
    • Provisionsvereinbarung
  • Energieausweis
    • Energieausweis Erforderlichkeit
    • Rechtsgrundlagen
    • Label und Kennzahlen
    • Ausnahmen
    • Informationspflicht in Medien
    • Übergangsrecht
    • Energieausweis für Wohnung oder Gebäude
    • Vorlage und Aushändigung des Energieausweises
    • Gewährleistung und Schadenersatz
    • Verwaltungsstrafbestimmungen
    • Kosten
  • Miete
    • Mietrechtsgesetz (MRG)
    • Anwendungsbereich MRG
    • Mietverhältnisse
    • Kündigung
    • Verbotene Vereinbarungen in Mietverträgen
    • Erhaltungspflichten des Vermieters
    • Kosten der Verbesserungsarbeiten
    • Erhaltungspflichten des Mieters
    • Gerichtlicher Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
    • Ausstattungskategorien
    • Gemeinschaftsanlagen
    • Zusammenlegung von Wohnungen
    • Zusammenlegung von Nachbarwohnungen der Kategorie D
    • Zerstörung des Mietobjektes
    • Rechte und Pflichten des Mieters
    • Weitergabe des Mietrechtes
    • Mietzins und Betriebskosten
    • Betriebskosten
    • Kosten für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
  • Wohnungseigentum
    • Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    • Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum
    • Eigentümerpartnerschaft
    • Nutzfläche
    • Nutzwertfestsetzung - Parifizierung
    • Miteigentumsanteile - Mindestanteil
    • Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt
    • Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers
    • Allgemeine Teile der Liegenschaft und Benützungsregelung
    • Eigentümergemeinschaft
    • Eigentümervertreter
    • Beschlüsse und Abstimmung der Eigentümergemeinschaft
    • Eigentümerversammlung
    • Gemeinschaftsordnung
    • Verwaltung der Liegenschaft
    • Rechte jedes einzelnen Wohnungseigentümers
    • Kosten und ihre Aufteilung auf die Wohnungseigentümer
    • Rücklage
    • Verteilung von Einnahmen
    • Abrechnung
    • Das Grundbuch
  • Liegenschaftseigentum
    • Kaufvertrag über Liegenschaften
    • Erwerb durch Ausländer
    • Grenzkataster
    • Rechte und Pflichten des Liegenschaftseigentümers
  • Immobilienbesteuerung
    • Immobilienertragsteuer
  • Linkverzeichnis
Close menu
  • Presse
    • Pressetexte
    • Pressefotos
  • Downloads
www.ovi.at > Recht > Makler > Maklervertrag

Der Maklervertrag

Inhalt des Maklervertrages

ist die Zusage des Auftraggebers, dem Makler eine Provisionszahlung zu leisten, wenn ein Geschäft über Immobilien aufgrund der "vertragsmäßigen, verdienstlichen" Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Ein Maklervertrag kann sowohl mit einem Abgeber als auch mit einem Interessenten geschlossen werden. Erforderlich ist eine ausreichende Bestimmung der Vertragspartner, des Objektes und des Preises.

Mit einem wohnungssuchenden Mietinteressenten als Erstauftraggeber kann ein Suchauftrag abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine wirksame Provisionsvereinbarung ist aber, dass keiner der Ausschlussgründe des neuen § 17a Abs 3 MaklerG zutrifft:

Eine Provisionsvereinbarung mit dem Wohnungssuchenden kann demnach nur vereinbart werden, wenn der Wohnungssuchende den Makler als erster mit der Vermittlung beauftragt. Diese Honorarvereinbarung für einen Suchauftrag ist jedoch nicht wirksam, wenn
•    der Vermieter oder der Verwalter am Unternehmen des Immobilienmaklers oder an einem mit die-sem verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst, durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausü-ben.
•    der Immobilienmakler am Unternehmen des Vermieters oder Verwalters oder an einem mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst, durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausü-ben kann.
•    der Immobilienmakler eine zu vermietende Wohnung mit Einverständnis des Vermieters bereits inse-riert oder zumindest für einen eingeschränkten Interessentenkreis auf andere Weise beworben hat.                             
•    der Vermieter (oder Verwalter oder Organwalter) vom Abschluss eines Maklervertrags mit dem Im-mobilienmakler abgesehen hat, damit der Wohnungssuchende als Erstauftraggeber provisionspflichtig wird.

 

Hinweisblatt vor Abschluss des Vertrages

Konsumenten muss vor Abschluss eines Maklervertrages eine schriftliche Übersicht mit folgendem Inhalt gegeben werden:

  • ein Hinweis auf die Tätigkeit als Makler
  • eine Übersicht sämtlicher voraussichtlicher Kosten und Nebenkosten, etwa Grunderwerbsteuer
  • die Vermittlungsprovision, eine Angabe in Prozent ist ausreichend
  • ein Hinweis auf ein allfälliges Naheverhältnis 
  • ein Hinweis auf eine Tätigkeit als Doppelmakler

Diese Übersicht muss unverzüglich aktualisiert werden, wenn eine erhebliche Änderung der Verhältnisse eintritt.

 

Zustandekommen

Für den Abschluss eines Maklervertrages ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, er kann daher schriftlich, mündlich und sogar schlüssig erfolgen. Lediglich der Abschluss und die Verlängerung von Alleinvermittlungsaufträgen zwischen Unternehmer und Konsument müssen immer schriftlich erfolgen. Zu beachten sind aber etwaige Besonderheiten (Widerrufsrecht, vorzeitige Beauftragung) gemäß FAGG.

Die Provisionszahlung ist Hauptpunkt des Maklervertrages. Gegenüber dem Abgeber wird diese in Form eines Vermittlungsauftrages oder eines Alleinvermittlungsauftrages vereinbart. Sollte der schlichte Maklervertrag (Vermittlungsauftrag) nur mündlich vereinbart worden sein, ist der Makler verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den wesentlichen Inhalt des Maklervertrages zu übermitteln. Auch mit dem Interessenten schließt der Makler einen Vertrag. Das Maklergesetz meint nämlich Abgeber und Interessent gleichermaßen, wenn es von "Auftraggeber" spricht. Gegenüber dem Interessenten wird die Provision oft in Form des Besichtigungsscheins oder anlässlich des Anbots schriftlich vereinbart, oftmals aber auch nur schlüssig: Der Makler hat auf seine Provisionserwartung im Exposé hingewiesen und der Interessent nimmt daraufhin weiter dessen Dienste in Anspruch.

Bei Tod des Auftraggebers oder Maklers erlischt der Maklervertrag. Dasselbe gilt bei Konkurseröffnung.

< Standesgemäßes Verhalten Arten und Dauer des Maklervertrags >
FACEBOOK
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Newsletter

ÖVI

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien

close
newsletter

Bestens informiert
mit dem ÖVI Newsletter

  • Branchennews
  • Events
  • Seminare
  • Praxistipps

ZUR NEWSLETTER ANMELDUNG

Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.

Mehr über die genutzten Cookies erfahren