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www.ovi.at > Recht > Bauträger > Der Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag

Allgemeines

Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag über den Erwerb von

  • Eigentum
  • Wohnungseigentum
  • Baurecht
  • Bestandrecht, d.h. Miet- oder Pachtrecht
  • sonstigen Nutzungsrechten einschließlich Leasing an Gebäuden, Wohnungen und Geschäftsräumen, die erst errichtet oder grundlegend erneuert werden.

Erwirbt zwar der Erwerber sein Recht an der Liegenschaft von einem Dritten, besteht aber dennoch eine wirtschaftliche Einheit mit der Errichtung oder grundlegenden Erneuerung, handelt es sich ebenfalls um einen Bauträgervertrag.

Bauträger ist, wer sich verpflichtet, die genannten Rechte einem Erwerber zu übertragen - unabhängig davon, ob er das Gewerbe des Bauträgers ausübt.

Bauträgerverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Liegt bei Abschluss des Bauträgervertrages noch keine Baubewilligung vor, kann vereinbart werden, dass den Bauträger aus der verspäteten Übergabe keine Verzugsfolgen treffen, der Erwerber aber dennoch an den Vertrag gebunden bleibt. Dies allerdings nur dann, wenn die Verzögerung auf eine lange Dauer des Bauverfahrens zurückzuführen ist, dies für den Bauträger nicht vorhersehbar und durch ihn auch nicht abwendbar war und die Verzögerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

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