Der Abschluss eines Bauabschnittes wird nach dem Fertigstellungsgrad der Hauptanlage beurteilt. Gibt es mehrere selbständige Bauwerke, ist der Fertigstellungsgrad des Bauwerks entscheidend, in dem das Objekt des Erwerbers liegt.
Zur Feststellung des Abschlusses des Bauabschnittes kann der Treuhänder
einen für den Hochbau zuständigen Ziviltechniker
einen allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Bauwesen oder
eine inländische Gebietskörperschaft, die im Rahmen der Förderung des Bauvorhabens tätig ist,
beiziehen. Diese sind keine Erfüllungsgehilfen des Treuhänders, sondern haften dem Erwerber unmittelbar.
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