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www.ovi.at > Mitgliedschaft > Mitglied werden > Körperschaften - Universitäten - Verbände

Die außerordentliche ÖVI Mitgliedschaft für Förderer und Institutionen: Körperschaften - Universitäten - Verbände

Die Mitgliedschaft für Förderer und Institutionen ist für Unternehmen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt ohne aufrechte Gewerbeberechtigung für Immobilientreuhänder konzipiert, die die Absicht haben die Vereinszwecke des ÖVI zu fördern.

Voraussetzungen

  • juristische Personen und sonstige Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Kammern, Verbände, Ausbildungseinrichtungen
  • Leistung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages von derzeit € 875,-- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
  • Über die Zuerkennung der außerordentlichen Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

Von der außerordentlichen Mitgliedschaft profitieren Sie und alle Mitarbeiter des Unternehmens bzw. der Institution von folgenden Vorteilen:

  • Netzwerk

    Makler, Verwalter, Bauträger, Sachverständige - unter dem Dach des ÖVI versammeln sich die besten Immobilienexperten/-innen Österreichs. Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch mit anderen ÖVI-Mitglieder ergeben sich neben den zahlreichen Informationsveranstaltungen bei der traditionellen Winterseminarwoche des Verbandes, auf dem Österreichischen Verwaltertag oder dem Immobilienbewertungssymposium.
  • Informationsvorsprung

    Einladung zu Informationsveranstaltungen mit Experten/-innen zu aktuellen Themen der Branche

    Vergünstigte Konditionen für das Angebot der ÖVI Immobilienakademie.
  • Interessenvertretung

    Kompetenz, wirksame Medienarbeit und aktives Marketing sorgen dafür, dass der ÖVI als Stimme der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle einnimmt. Der Verband wird in allen Fragen der Interessenvertretung, der politischen Meinungsbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Politik, Branche und den Medien wahrgenommen.

Aufnahmeverfahren

  • Download des Antragformulars
  • Nachdem das Antragsformular ausgefüllt und unterfertigt samt den angeforderten Unterlagen (beruflicher Lebenslauf des handelsrechtlichen Geschäftsführers, Firmenbuchauszug wenn vorhanden) an den ÖVI retourniert wurde (per Mail, Fax oder Post), nimmt ein Vorstandsmitglied bzw. die jeweiligen Landesstelle Kontakt zum Antragssteller auf. Mit einem Besuch wird die Motivation, die fachliche Kompetenz, die Professionalität und die ethische Grundeinstellung des Antragstellers hinterfragt. Im Anschluss wird ein entsprechender Besuchsbericht verfasst, in dem eine Empfehlung zur Aufnahme des Antragsstellers als Mitglied abgegeben wird.
  • Sodann stimmt der Vorstand unter Beratung des Kuratoriums für oder gegen die Aufnahme als neues Mitglied in den ÖVI.
  • Das Aufnahmeverfahren dauert in etwa drei Monate.

Die ÖVI Statuten finden Sie hier. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die ÖVI Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Herrn Mag. Alexander Scheuringer unter +43 1 505 48 75 bzw. mitglieder@ovi.at.

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Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien

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