Änderungen zum Jahreswechsel
Änderungen zum Jahreswechsel Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Im Getöse der Budgetbeschlussfassung im Parlament wurden in einem 244 Seiten starken Budgetbegleitgesetz in den Tagen vor Weihnachten eine Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen, die auch die Immobilienwirtschaft betreffen:
Entfall der Vergebührung von Darlehens- bzw. Kreditverträgen
Eine Änderung im Gebührengesetz bewirkt, dass ab 1.1.2011 die Rechtsgeschäftsgebühr auf Darlehensverträge und Kreditverträge (bisherige TP 8 und 19, 0,8 %) entfällt. Ein Weihnachtsgeschenk für die Banken oder gar für deren Kunden? Die langjährige Forderung nach Abschaffung der Mietvertragsvergebührung wurde leider nicht umgesetzt.
Erhöhung der Grundbuchseintragungsgebühr
Die Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes bewirken eine Erhöhung der Grundbuchseintragungsgebühr um 10% von 1 auf 1,1%. Wieder einmal fehlt eine Übergangsregelung: für Fälle, in denen zwischen der Selbstberechnung und Abführung der Grunderwerbssteuer und Gerichtsgebühr durch den Vertragserrichter vor dem 1.1.2011 und der tatsächlichen Einreichung im Grundbuch nach diesem Zeitpunkt eine Nachzahlungsverpflichtung entstehen. Trotz massiver Interventionen von Rechtsanwalts- und Notariatskammer wurde dieses Gap nicht beseitigt.
Die Pfandrechtseintragungsgebühr beträgt unverändert 1,2%.
Verfahrensrechtliche Zustellbestimmung im WEG 2002 geändert.
Wie auch in vielen anderen verfahrensrechtlichen Zustellbestimmungen wurde im WEG (mit Wirksamkeit zum 1.5.2011) § 52 Abs 2 Z 4 geändert: statt „Zustellung zu eigenen Handen“ heißt es jetzt „Zustellung mit Zustellnachweis. Die Zustellung an Ersatzempfänger ist zulässig“. Im Ergebnis: weniger Empfängerschutz, RSb statt RSa
Grundbuchsdatenbank - Abfragegebühren
Die bisherige Abfragegebühr pro Zeile wird durch sogenannte „Flat-Rates“ ersetzt. Eine gesamte Abfrage einer EZ kostet ab 1.1.2011 EUR 3,00. Gerade bei größeren Objekten wird dies also durchaus günstiger werden, auch das bloße Abfragen von A-, B- oder C-Blatt zum Preis von EUR 1,60 wird möglich sein. Insgesamt geht die Justiz davon aus, dass keine Mehreinnahmen durch die Tarifänderungen für den Fiskus gegeben sind.
Eine technische Verbesserung bei der Abfrage aus der Digitalen Katastralmappe DKM durch die Möglichkeit zum Scrollen wird ab dem nächsten Jahr verfügbar sein.
Weiterhin kein Verlustvortrag bei der Einkunftsart V+V, aber neue Verteilungsregel
Als Reaktion auf des VfGH-Erkenntnis, mit dem der fehlende Verlustvortrag in den nichtbetrieblichen Einkunftsarten als verfassungswidrig erkannt wurde, hat der Nationalrat eine Änderung des § 28 des EinkommensteuerG 1988 beschlossen:
Abs 2 erster Satz lautet nun:
„Aufwendungen für
- nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten,
- Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und damit zusammenhängende Aufwendungen sowie
- außergewöhnliche Aufwendungen, die keine Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwendungen sind, sind über Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen.
Bisher gab es die Zehntelung nur für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten.
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