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www.ovi.at > Aktuelles

Aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse energetischer Gebäudesanierungen

Immobilienmarkt / Politik / 17.11.2011

Aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse energetischer Gebäudesanierungen Bei einem Sanierungsvorhaben im Gebäudebereich ist die Idealvorstellung die

umfassende energetische Sanierung – die aber baulich und finanziell nicht in

jedem Fall realisierbar ist.

 

Welche Energie-Einsparungen man mit einer teilweisen Sanierung von Gebäuden

erreichen kann, ist eine zentrale Frage für Investoren und auch für die

Energiestrategie Österreich und den Klimaschutz. Die Österreichische

Energieagentur hat daher anhand von Gebäudetypologien und verschieden weit

greifenden Sanierungsmodellen Aufwand und Nutzen der unterschiedlichen baulichen/technischen

Maßnahmen analysiert. Teilsanierungen erreichen dabei ein sehr gutes Kosten-Nutzenverhältnis –

wenn das Energiesystem auf effizientes Niveau und adäquate Dimensionierung

gebracht wird. Auch bei umfassenden Sanierungen muss das energietechnische

System des Hauses auf jeden Fall berücksichtigt werden - ohne diese

Einbeziehung können erwartete Einsparungen nicht erzielt werden, da sich die

Heizlast um über 50 % verändern kann. Ebenfalls ist eine Sanierung in Etappen -

rund die Hälfte der Sanierungen sind aktuell Teilsanierungen - nicht negativ zu

betrachten, vorausgesetzt, veraltete Heizungen werden dabei erneuert.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus aus den 1980er Jahren mit einem alten Kessel

(> 20 Jahre) und großer Überdimensionierung – ohne Erneuerung des

energietechnischen Systems können nur 48 % anstelle von 77 % der möglichen

Energieeinsparung erzielt werden; eine Teilsanierung mit Erneuerung des

Energiesystems bringt in diesem Fall bereits 44 % an Energieeinsparung.

Für die ausgewählten Sanierungsvarianten liegen die Kosten einer

umfassenden Sanierung um einen Faktor 3 – 4 Mal höher als die einer

Teilsanierung. Werden die Investitionskosten auf die Energieeinsparungen

bezogen, liegen die Kosten für Gebäude aus den ersten beiden Bauperioden bei der

Teilsanierung zwischen 10 % und 20 % niedriger als bei einer umfassenden

Sanierung. In der zeitlich jüngsten Bauperiode 3 erhöhen sich – aufgrund des

bereits sehr guten Bauzustands der Bestandsgebäude – die spezifischen Kosten

für die Energieeinsparungen beträchtlich.

Für volkswirtschaftliche Entscheidungen sind nicht nur die

Endenergieeinsparungen von Relevanz, sondern auch die Primärenergieeinsparungen

bzw. die Verringerung der CO2eq-Emissionen. Abhängig vom Gebäudetyp in der

jeweiligen Bauperiode liegen die Kosten zwischen 100 und 750 Euro pro t

CO2eq-Einsparung. Die Kosten für Teilsanierungen sind dabei zwischen 10 % und

70 % je eingesparter Tonne CO2eq niedriger als bei einer umfassenden Sanierung.

Bei den Einfamilienhäusern liegen die Unterschiede zugunsten der Teilsanierung

zwischen 10 % und 30 %, bei den Mehrfamilienhäusern und mehrgeschossigen

Wohnbauten an die 70 %.

Laut Energieagentur können bereits Teilsanierungen bei gleichzeitiger

Sanierung der Heizungsanlagen ein sehr gutes Kosten–Nutzen-Verhältnis

aufweisen. Stehen einer umfassenden Sanierung bautechnische Hindernisse oder

finanzielle Hemmnisse entgegen, sollte daher nicht vor einer Teilsanierung

zurückgeschreckt werden."

 

Der Altbestand an Heizungsanlagen in Österreich mit einem Alter von 20 Jahren

und älter liegt bei 31%. Die rund 600.000 veralteten Heizungen in Österreich

muss man – so die Österreichische Energieagentur - als Energieschleudern

bezeichnen. Eine sinnvolle Teil- oder Vollsanierung muss die

Gesamtenergieeffizienz – damit auch die Heizung – miteinbeziehen."

Die aktuell beschlossene neue OIB Richtlinie 6 zum Energieausweis

integriert im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage die Gesamtenergieeffizienz

und damit auch die technischen Einrichtungen wie die Heizungsanlage.

Die Österreichische Energieagentur begrüßt diese Berücksichtigung der

Gesamtenergieeffizienz und empfiehlt eine rasche Umsetzung der Richtlinie in

den Landesgesetzgebungen.

Zusammenfassung der Empfehlungen der Österreichischen Energieagentur aus

der Studie:

 

Umsetzung der neuen OIB Richtlinie 6, die

am 6.10.2011 beschlossen wurde. Damit wird sichergestellt, dass neben dem

Heizwärmebedarf auch der Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienz eines

Gebäudes berücksichtigt werden. Damit kann auch der Altbestand an nicht

effizienten Heizungssystemen in Angriff genommen werden.

Bei einer umfassenden Sanierung sollte das

energietechnische System auf jeden Fall mitsaniert werden. Ohne

Berücksichtigung des energietechnischen Systems können erwartete

Energieeinsparungen zumeist nicht erzielt werden.

Eine Teilsanierung, die für viele leichter

finanzierbar ist, erreicht im Vergleich zur Idealvorstellung der umfassenden

Sanierung ein sehr gutes, besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis unter der

Voraussetzung, dass das Energiesystem ebenfalls erneuert wird.

Eine Sanierung in Etappen sollte daher

nicht negativ zu betrachten sein, sondern kann insgesamt das Sanierungsniveau

im Gebäudebestand verbessern sowie relevante Einsparungen und

Emissionsreduktionen erzielen. Vor allem im Hinblick auf den gegebenen,

veralteten Bestand von rund 600.000 Heizungsanlagen in Österreich, die älter

als 20 Jahre und oftmals überdimensioniert sind.

Aus Sicht der Energieagentur sollten die

Fördersysteme diese Zusammenhänge zukünftig mitberücksichtigen und die

Aufarbeitung des Altbestands an Heizungsanlagen im Kontext der

Sanierungsentwicklung vorantreiben.

 

 

 

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