Anhebung der Kategoriebeträge fix – Hier die neuen Werte
ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Immo, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Das 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz, welches die Anhebung der Kategoriesätze erst bei Überschreiten einer 10% Schwelle vorsah, ist vorerst gescheitert. Damit kann die Anhebung der Kategoriesätze mit Wirksamkeit September 2008 (bei bestehenden Wertsicherungsvereinbarungen jedoch frühestens erst mit 1. Oktober 2008) erfolgen.
Das für die Valorisierung der Kategoriebeträge maßgebliche Überschreiten der gesetzlichen Schwellgrenze von 5 % wurde ausgehend von der Indexzahl der letzten Anhebung für den Monat Mai 2006 (112,4) erstmals mit dem Indexwert für Mai 2008 (118,8) erreicht und führt damit zu einer Anhebung um 5,7%.
Hier im Überblick die neuen Werte
Kategoriemietzins
Betrag gem. § 5 MRG
alt
Neu ab 1.9.2008
alt
Neu ab 1.9.2008
Kat A
2,91
3,08
1,93
2,04
Kat B
2,19
2,31
1,46
1,54
Kat C
1,46
1,54
0,97
1,03
Kat D brauchbar
1,46
1,54
0,97
1,03
Kat D ub
0,73
0,77
0,73
0,77
Verwaltungskostenpauschale
(in €/m² Nutzfläche im Jahr)
2007
2,91
2008
2,97 (Mischsatz)
2009
3,08
Die neuen Kategoriebeträge werden mit 1.September 2008 mietrechtlich wirksam. Dieser Stichtag gilt für neue Mietzinsvereinbarungen, maßgeblich daher nur für Mietverträge über Wohnungen der Ausstattungskategorie „D“.
Achtung: Wird für eine Wohnung der Ausstattungskategorie „D“ ein höherer als der für Kat D unbrauchbar (ab 1.9.2008 0,77 €/m²) vereinbart, kann eine Mietzinserhöhung nach § 18 MRG für dieses Mietobjekt nicht geltend gemacht werden.
Anhebung der Kategoriemietzinse aufgrund bestehender Wertsicherungsvereinbarungen
Für bestehende Mietverträge wird die Anhebung des Kategoriemietzinses gem. § 16 Abs 6 und 9 MRG frühestens ab 1. Oktober 2008 möglich. Folgende Voraussetzungen und Formvorschriften sind zu beachten:
Vorhandensein einer vertraglichen Wertsicherungsvereinbarung bei bestehenden Kategorieverträgen
Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und
ist nach dem mietrechtlichen Wirksamwerden (nach dem 2. September 2008) abzusenden.
Das Schreiben muss spätestens 14 Tage vor dem begehrten Zinstermin (spätestens am 16. September 2008) beim Mieter einlangen.
Kommt das Erhöhungsschreiben dem Mieter später zu, dann wird die Anhebung erst zum nächsten Zahlungstermin wirksam.
ACHTUNG: Das Erhöhungsbegehren darf aber dem Mieter erst nach dem mietrechtlichen Wirksamwerden der Indexänderung zugehen. Wird das Schreiben zu früh datiert oder abgesandt, entfaltet es überhaupt keine Rechtswirkung!
Anhebung der angemessenen Hauptmietzinse gem. § 45 MRG – ehemaliger Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag
Bei den Mietzinsen gem. § 45 MRG kann die Anhebung der Beträge w.o. ausgeführt, frühestens ab 1. Oktober 2008 erfolgen, unter der Voraussetzung einer vorangehenden schriftlichen Verständigung des Mieters (siehe Kategoriemietzinse). Wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass eine vertragliche Wertsicherungsvereinbarung keine Voraussetzung für eine Anpassung ist.
Bei einer allfälligen Erstvorschreibung sind zudem die Formvorschriften des § 45 Abs 3 MRG zu beachten.
Deckelungsbetrag bei Mietrechtseintritt (§ 46 Abs 2 MRG)
Mit den Kategoriebeträgen ändert sich gleichermaßen auch der Deckelungsbetrag für Mietrechtseintritte nicht privilegierter Eintrittsberechtigter (§ 46 Abs 2 MRG) von 2,91€/m² auf 3,08 €/m² im Monat.
Fiktive Mietzinsverrechnung (§ 20 MRG)
Mit Wirksamkeit September 2008 sind die neuen Kategoriebeträge auch für die Fälle der fiktiven Mietzinsverrechnung für Objekte von Wohnungseigentümern in der Hauptmietzinsreserve heranzuziehen.
Verwaltungskostenpauschale
Mit den Kategoriebeträgen erhöht sich auch die Pauschale für die Auslagen der Verwaltung (§ 22 MRG) auf 3,08 €/m² Nutzfläche und Jahr. Der sich für das Jahr 2008 ergebende Mischsatz beträgt somit 2,97€/m².
Anhebung der Kategoriebeträge fix – Hier die neuen Werte
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