ÖVI
ÖVI Open main navigation
Open main navigation ÖVI
  • ÖVI
    • back
    • Der Verband
    • Vorstand
    • Kuratorium
    • Landesstellen
    • ÖVI Young Professionals
    • ÖVI Immobilienakademie
    • ImmoZert
    • Partner
    • Geschäftsstelle
  • Mitgliedschaft
    • back
    • Vorteile
    • Mitglied werden
      • back
      • Makler-Verwalter-Bauträger
      • Sachverständige
      • ordentliche Mitgliedschaft CIS ImmoZert Sachverständige
      • Jungunternehmer
      • Körperschaften - Universitäten - Verbände
      • Die außerordentliche Mitgliedschaft für Freunde des ÖVI und ehemalige Young Professionals
      • außerordentliche Mitgliedschaft Young Professionals
      • ÖVI Partner
    • Ehrenkodex
  • Recht
    • back
    • Makler
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Verhältnis Makler - Auftraggeber
      • Standesgemäßes Verhalten
      • Maklervertrag
      • Arten und Dauer des Maklervertrags
      • Maklerverträge und das Fern und Auswärtsgeschäfte Gesetz
      • Maklerpflichten
      • Provisionen
      • Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurechte
      • Provisionshöhe für Pachtverhältnisse und sonstige Nutzungsrechte
      • Provisionsanspruch
      • Ersatz von Aufwendungen
    • Verwalter
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Verwaltungsverträge und Bevollmächtigungen
      • Aufgaben
      • Honorar und Leistungen des Verwalters
    • Bauträger
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Anwendungsbereich Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
      • Der Bauträgervertrag
      • Inhalt des Bauträgervertrags
      • Preis
      • Rücktrittsrechte
      • Rückforderung von Zahlungen
      • Haftrückerlass
      • Sicherung der Vorauszahlungen
      • Treuhänder und Sicherungsarten
      • Zahlung nach Ratenplan
      • Feststellung des Baufortschrittes
    • Verbraucherrechte (VRUG)
      • back
      • Geltungsbereich
      • Informationspflicht
      • Vereinbarung Makler und Kunde
      • Provisionsvereinbarung
    • Energieausweis
      • back
      • Energieausweis Erforderlichkeit
      • Rechtsgrundlagen
      • Label und Kennzahlen
      • Ausnahmen
      • Informationspflicht in Medien
      • Übergangsrecht
      • Energieausweis für Wohnung oder Gebäude
      • Vorlage und Aushändigung des Energieausweises
      • Gewährleistung und Schadenersatz
      • Verwaltungsstrafbestimmungen
      • Kosten
    • Miete
      • back
      • Mietrechtsgesetz (MRG)
      • Anwendungsbereich MRG
      • Mietverhältnisse
      • Kündigung
      • Verbotene Vereinbarungen in Mietverträgen
      • Erhaltungspflichten des Vermieters
      • Kosten der Verbesserungsarbeiten
      • Erhaltungspflichten des Mieters
      • Gerichtlicher Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
      • Ausstattungskategorien
      • Gemeinschaftsanlagen
      • Zusammenlegung von Wohnungen
      • Zusammenlegung von Nachbarwohnungen der Kategorie D
      • Zerstörung des Mietobjektes
      • Rechte und Pflichten des Mieters
      • Weitergabe des Mietrechtes
      • Mietzins und Betriebskosten
      • Betriebskosten
      • Kosten für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
    • Wohnungseigentum
      • back
      • Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
      • Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum
      • Eigentümerpartnerschaft
      • Nutzfläche
      • Nutzwertfestsetzung - Parifizierung
      • Miteigentumsanteile - Mindestanteil
      • Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt
      • Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers
      • Allgemeine Teile der Liegenschaft und Benützungsregelung
      • Eigentümergemeinschaft
      • Eigentümervertreter
      • Beschlüsse und Abstimmung der Eigentümergemeinschaft
      • Eigentümerversammlung
      • Gemeinschaftsordnung
      • Verwaltung der Liegenschaft
      • Rechte jedes einzelnen Wohnungseigentümers
      • Kosten und ihre Aufteilung auf die Wohnungseigentümer
      • Rücklage
      • Verteilung von Einnahmen
      • Abrechnung
      • Das Grundbuch
    • Liegenschaftseigentum
      • back
      • Kaufvertrag über Liegenschaften
      • Erwerb durch Ausländer
      • Grenzkataster
      • Rechte und Pflichten des Liegenschaftseigentümers
    • Immobilienbesteuerung
      • back
      • Immobilienertragsteuer
    • Linkverzeichnis
  • Dienstleistersuche
  • Veranstaltungen
  • Aktuelles
  • Medien
    • back
    • Podcast
    • Presse
      • back
      • Pressetexte
      • Pressefotos
    • Downloads

  • Mitglieder Login

Close menu
  • Der Verband
  • Vorstand
  • Kuratorium
  • Landesstellen
  • ÖVI Young Professionals
  • ÖVI Immobilienakademie
  • ImmoZert
  • Partner
  • Geschäftsstelle
Close menu
  • Vorteile
  • Mitglied werden
    • Makler-Verwalter-Bauträger
    • Sachverständige
    • ordentliche Mitgliedschaft CIS ImmoZert Sachverständige
    • Jungunternehmer
    • Körperschaften - Universitäten - Verbände
    • Die außerordentliche Mitgliedschaft für Freunde des ÖVI und ehemalige Young Professionals
    • außerordentliche Mitgliedschaft Young Professionals
    • ÖVI Partner
  • Ehrenkodex
Close menu
  • Makler
    • Tätigkeitsumfang
    • Verhältnis Makler - Auftraggeber
    • Standesgemäßes Verhalten
    • Maklervertrag
    • Arten und Dauer des Maklervertrags
    • Maklerverträge und das Fern und Auswärtsgeschäfte Gesetz
    • Maklerpflichten
    • Provisionen
    • Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurechte
    • Provisionshöhe für Pachtverhältnisse und sonstige Nutzungsrechte
    • Provisionsanspruch
    • Ersatz von Aufwendungen
  • Verwalter
    • Tätigkeitsumfang
    • Verwaltungsverträge und Bevollmächtigungen
    • Aufgaben
    • Honorar und Leistungen des Verwalters
  • Bauträger
    • Tätigkeitsumfang
    • Anwendungsbereich Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
    • Der Bauträgervertrag
    • Inhalt des Bauträgervertrags
    • Preis
    • Rücktrittsrechte
    • Rückforderung von Zahlungen
    • Haftrückerlass
    • Sicherung der Vorauszahlungen
    • Treuhänder und Sicherungsarten
    • Zahlung nach Ratenplan
    • Feststellung des Baufortschrittes
  • Verbraucherrechte (VRUG)
    • Geltungsbereich
    • Informationspflicht
    • Vereinbarung Makler und Kunde
    • Provisionsvereinbarung
  • Energieausweis
    • Energieausweis Erforderlichkeit
    • Rechtsgrundlagen
    • Label und Kennzahlen
    • Ausnahmen
    • Informationspflicht in Medien
    • Übergangsrecht
    • Energieausweis für Wohnung oder Gebäude
    • Vorlage und Aushändigung des Energieausweises
    • Gewährleistung und Schadenersatz
    • Verwaltungsstrafbestimmungen
    • Kosten
  • Miete
    • Mietrechtsgesetz (MRG)
    • Anwendungsbereich MRG
    • Mietverhältnisse
    • Kündigung
    • Verbotene Vereinbarungen in Mietverträgen
    • Erhaltungspflichten des Vermieters
    • Kosten der Verbesserungsarbeiten
    • Erhaltungspflichten des Mieters
    • Gerichtlicher Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
    • Ausstattungskategorien
    • Gemeinschaftsanlagen
    • Zusammenlegung von Wohnungen
    • Zusammenlegung von Nachbarwohnungen der Kategorie D
    • Zerstörung des Mietobjektes
    • Rechte und Pflichten des Mieters
    • Weitergabe des Mietrechtes
    • Mietzins und Betriebskosten
    • Betriebskosten
    • Kosten für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
  • Wohnungseigentum
    • Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    • Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum
    • Eigentümerpartnerschaft
    • Nutzfläche
    • Nutzwertfestsetzung - Parifizierung
    • Miteigentumsanteile - Mindestanteil
    • Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt
    • Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers
    • Allgemeine Teile der Liegenschaft und Benützungsregelung
    • Eigentümergemeinschaft
    • Eigentümervertreter
    • Beschlüsse und Abstimmung der Eigentümergemeinschaft
    • Eigentümerversammlung
    • Gemeinschaftsordnung
    • Verwaltung der Liegenschaft
    • Rechte jedes einzelnen Wohnungseigentümers
    • Kosten und ihre Aufteilung auf die Wohnungseigentümer
    • Rücklage
    • Verteilung von Einnahmen
    • Abrechnung
    • Das Grundbuch
  • Liegenschaftseigentum
    • Kaufvertrag über Liegenschaften
    • Erwerb durch Ausländer
    • Grenzkataster
    • Rechte und Pflichten des Liegenschaftseigentümers
  • Immobilienbesteuerung
    • Immobilienertragsteuer
  • Linkverzeichnis
Close menu
  • Podcast
  • Presse
    • Pressetexte
    • Pressefotos
  • Downloads
www.ovi.at > Aktuelles

ARE x ImmoZert Bewertungssymposium - ein voller Erfolg!

29.10.2026

KI in der Immobilienbewertung: Werkzeug ja, Ersatz nein! Künstliche Intelligenz verändert die Immobilienbewertung rasant, die Verantwortung für das Ergebnis bleibt jedoch beim Menschen. Das war die zentrale Botschaft des Symposiums „KI in der Immobilienbewertung“ in Wien, das aus Anlass der Herbstkonferenz des europäischen Immobiliensachverständigenverbandes TEGOVA kürzlich in Wien stattfand.

Standards setzen

Als Antwort legt TEGOVA – die Herausgeberin der European Valuation Standards - ein Positionspapier zu KI und Bewertung vor, das von der Generalversammlung der TEGOVA dann bestätigt wurde. Es orientiert sich am EU-Recht, definiert Bewerter als Betreiber („Deployer“) im Sinne des AI Act und erweitert den Verhaltenskodex um den KI-Einsatz. Als zentrale Risiken nennt es mangelnde Transparenz, Verzerrungen (Bias), unklare Verantwortlichkeit sowie korrelierte, systemische Fehler. TEGOVA-Präsident Paulo Barros Trindade betonte, dass der Wert einer Immobilie aufgrund der Einflussfaktoren Knappheit, Erwartung und Risiko festgestellt werde. KI verändere den Weg, wie das Ergebnis ermittelt wird, doch das professionelle Urteil eines Menschen bleibe entscheidend. Auch und vor allem die Verantwortung für das Bewertungsergebnis liege weiterhin beim Bewerter.

 

KI als Tool

KI könne große Datenmengen auswerten und Routineaufgaben automatisieren, stoße bei Besichtigung und Zustandsbeurteilung aber an Grenzen, so Sven Bienert / IREBS in seiner Keynote. Eine Studie zeige, dass maschinelle Systeme nur in der Hälfte der Fälle innerhalb von ±10 Prozent der Ergebnisse menschlicher Bewerter lagen. In rund zehn Prozent der Fälle erfinden Sprachmodelle Daten, vor allem in dünnen Märkten mit wenigen Vergleichsobjekten ist daher Vorsicht geboten. Der Bewerter muss Ergebnisse kritisch prüfen, einordnen und verantworten

Rechtlich bringt der EU AI Act eine zusätzliche Regulierungsebene neben der DSGVO. Der Rat an Bewerter und Unternehmen: ihre Rolle zu prüfen und den KI-Einsatz vorab mit Kunden zu klären. Zudem sollten sie Anbieter sorgfältig auswählen, personenbezogene Daten minimieren und die menschliche Kontrolle über KI-generierte Gutachten sicherstellen.

 

Um zukunftsfit zu sein, wird KI-Kompetenz als verpflichtender Bestandteil von Qualifikation und Weiterbildung unerlässlich sein. „Unter Verwendung von KI können bessere Ergebnisse erzielt werden. Voraussetzung sind verlässliche Daten, Fachkompetenz und ein Bewerter, der Verantwortung übernimmt,“ so Georg  Flödl abschließend.

Zurück
FACEBOOK
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Newsletter

ÖVI

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien

close
newsletter

Bestens informiert
mit dem ÖVI Newsletter

  • Branchennews
  • Events
  • Seminare
  • Praxistipps

ZUR NEWSLETTER ANMELDUNG

Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.

Mehr über die genutzten Cookies erfahren