ARE x ImmoZert Bewertungssymposium - ein voller Erfolg!
Standards setzen
Als Antwort legt TEGOVA – die Herausgeberin der European Valuation Standards - ein Positionspapier zu KI und Bewertung vor, das von der Generalversammlung der TEGOVA dann bestätigt wurde. Es orientiert sich am EU-Recht, definiert Bewerter als Betreiber („Deployer“) im Sinne des AI Act und erweitert den Verhaltenskodex um den KI-Einsatz. Als zentrale Risiken nennt es mangelnde Transparenz, Verzerrungen (Bias), unklare Verantwortlichkeit sowie korrelierte, systemische Fehler. TEGOVA-Präsident Paulo Barros Trindade betonte, dass der Wert einer Immobilie aufgrund der Einflussfaktoren Knappheit, Erwartung und Risiko festgestellt werde. KI verändere den Weg, wie das Ergebnis ermittelt wird, doch das professionelle Urteil eines Menschen bleibe entscheidend. Auch und vor allem die Verantwortung für das Bewertungsergebnis liege weiterhin beim Bewerter.
KI als Tool
KI könne große Datenmengen auswerten und Routineaufgaben automatisieren, stoße bei Besichtigung und Zustandsbeurteilung aber an Grenzen, so Sven Bienert / IREBS in seiner Keynote. Eine Studie zeige, dass maschinelle Systeme nur in der Hälfte der Fälle innerhalb von ±10 Prozent der Ergebnisse menschlicher Bewerter lagen. In rund zehn Prozent der Fälle erfinden Sprachmodelle Daten, vor allem in dünnen Märkten mit wenigen Vergleichsobjekten ist daher Vorsicht geboten. Der Bewerter muss Ergebnisse kritisch prüfen, einordnen und verantworten
Rechtlich bringt der EU AI Act eine zusätzliche Regulierungsebene neben der DSGVO. Der Rat an Bewerter und Unternehmen: ihre Rolle zu prüfen und den KI-Einsatz vorab mit Kunden zu klären. Zudem sollten sie Anbieter sorgfältig auswählen, personenbezogene Daten minimieren und die menschliche Kontrolle über KI-generierte Gutachten sicherstellen.
Um zukunftsfit zu sein, wird KI-Kompetenz als verpflichtender Bestandteil von Qualifikation und Weiterbildung unerlässlich sein. „Unter Verwendung von KI können bessere Ergebnisse erzielt werden. Voraussetzung sind verlässliche Daten, Fachkompetenz und ein Bewerter, der Verantwortung übernimmt,“ so Georg Flödl abschließend.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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