ausgewählte Judikatur von Mag. Christoph Kothbauer
Der OGH (5 Ob 79/14z) hat festgestellt, dass in „Mischhäusern"1 gemäß § 56 Abs 12 WEG anstelle von § 33 WEG weiterhin § 20 WEG 1975 zur Anwendung gelangt. Die Erträgnisse der nicht im Wohnungseigentum stehenden
Objekte gebühren gemäß dem noch anwendbaren § 20 Abs 1 Z 2 WEG 1975 ausschließlich den schlichten Miteigentümern, mögen sie daneben auch Wohnungseigentümer von anderen Objekten derselben Liegenschaft
sein.
zur gesamten Darstellung Zur Verteilung der Erträgnisse in \"Mischhäusern\", (§ 56 Abs 12 WEG; § 20 Abs 1 Z 2 WEG 1975) ausgewählte Judikatur von Mag. Christoph Kothbauer Bild
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.