Aussetzung der Wertanpassung im Bautenausschuss beschlossen
Bekanntlich stimmten ÖVP, SPÖ, GRÜNE wie auch die FPÖ im Bautenausschuss für die unveränderte Annahme des in letzter Sekunde aus der Taufe gehobenen „mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetzes“. Noch ist der Gesetzesentwurf zum „MPFLG“ zwar nicht im Nationalrat beschlossen, nachstehend aber in Kurzform, worauf man sich demnächst einstellen kann:
Die derzeit geltenden Richtwerte werden auf ein weiteres Jahr verlängert. Die nächste Richtwertanpassung soll sohin am 1. April 2022 eintreten und bereits im Jahr 2023 ein weiteres Mal, um damit wieder an die ursprüngliche Zweijahresfrequenz anzuschließen. Die Anpassung der Richtwerte soll „werterhaltend“ erfolgen, das heißt die Anpassung wird ausgehend vom Durchschnittswert der letzten Anhebung (Indexwert für 2018 (116,3) des VPI 2010) berechnet und kann damit im nächsten Jahr in ungeminderter Höhe erfolgen.
Auch die Wertanpassung des Kategoriemietzinses, die heuer zufällig auf denselben Termin gefallen wäre, wird um ein Jahr verschoben und daher erst am 1. April 2022 (!) schlagend werden. Die Höhe der ab 1. April 2022 geltenden Kategoriebeträge steht bereits fest, weil die Berechnungsbasis der Indexwert für Dezember 2020 darstellt, an dem die 5% Schwelle zur letzten Anhebung überschritten wurde. Weitergehende Anpassungen werden sohin erst wieder bei einer Veränderung von mehr als 5 % ausgehend vom Indexwert für Dezember 2020 (146,6) erfolgen.
Auswirkungen hat die Verschiebung der Wertanpassung auch auf die Verwalterhonorare, wenn diese in der Vereinbarung mit dem Auftraggeber an den Kategoriemietzins gekoppelt wurden.
Weitere Details zum Gesetzesentwurf hat Christoph Kothbauer in seinem Newsletter 2021-12 in gewohnt präziser Weise festgehalten.
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