Beispiele zur Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftsgewinnen bei Veräußerung
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Beispiele zur Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftsgewinnen bei Veräußerung Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder 1. Verkauf eines Gebäudes (Neuvermögen)
Ein Ferienhäuschen wurde 2005 um 150.000 Euro gekauft und wird im Herbst 2012 um 200.000 Euro veräußert.
Der Mehrerlös beträgt somit 50.000 Euro. Das Haus wurde nach dem 1.4.2002 gekauft, daher ist der volle Mehrerlös als Veräußerungsgewinn anzusetzen. Dieser ist mit 25% zu besteuern, das ergibt eine Steuerbelastung von 12.500 Euro. Nach bisheriger Rechtslage wäre der Veräußerungsgewinn von 50.000 Euro progressiv zu versteuern gewesen. Altvermögen: umgewidmete Grundstücksgewinne bei Veräußerung (15 %) und Grundstücks- und Liegenschaftsgewinne bei Veräußerung (3,5 %)
2. Verkauf eines umgewidmeten Grundstücks:
Ein Grundstück wurde 1985 um 5.000 Euro erworben, 1990 wurde es von Acker- in Bauland umgewidmet, im Sommer 2012 wird es um 30.000 Euro veräußert.
Als Veräußerungsgewinn werden 15 % des Veräußerungserlöses versteuert, das sind 4.500 Euro.
3. Verkauf eines Gebäudes (Altvermögen)
Ein Ferienhäuschen wurde 1990 um 100.000 Euro gekauft und wird im Herbst 2012 um 170.000 Euro veräußert. Der Mehrerlös beträgt somit 70.000 Euro.
Da das Gebäude vor 1.4.2002 angeschafft wurde sind nur 3,5 % des Veräußerungserlöses zu versteuern, das sind 5.950 Euro.
4. Verkauf von Umwidmungsgrundstück mit Gebäude (Altvermögen)
Ein Grundstück befindet sich seit Generationen im Familienbesitz (die ursprünglichen Anschaffungskosten sind nicht bekannt). 2001 wird es zu Bauland umgewidmet. Im Sommer/Herbst 2002 wird eine Ferienvilla darauf errichtet. Die Errichtungskosten belaufen sich auf 400.000 Euro. Im Sommer 2012 wird das Grundstück samt Villa um 600.000 Euro veräußert (500.000 entfallen auf das Gebäude, 100.000 auf den Grund).
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ist in diesem Fall zwischen Grund und Gebäude zu unterscheiden:
Grund: Als Veräußerungsgewinn sind 15 % des Veräußerungserlöses anzusetzen, das sind 15.000 Euro.
Gebäude: Keine Besteuerung, weil die Befreiung für selbst hergestellte Gebäude greift. Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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