Bestellerprinzip: neue ÖVI- Maklerformulare und Nebenkostenübersichten online
Aus Anlass des Bestellerprinzips wurden sämtliche Formulare und Textmuster mit ExpertInnen von ÖVI und WKO überarbeitet und der neuen Rechtslage angepasst. Gleichzeitig erhielten auch alle anderen Maklerformulare (auch der Alleinvermittlungsvertrag, schlichter Maklervertrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) ein neues Layout. Die neuen Formulare und Textmuster stehen im Login-Bereich zum Download bereit. ÖVI-Mitgliedsunternehmen wird demnächst auch postalisch ein kompletter Satz der überarbeiteten Formulare, Textmuster und Nebenkostenübersichten übermittelt. Nachstehend eine kurze Übersicht zu den Änderungen:
NEU Infoblatt Erstauftraggeberprinzip (ÖVI Form 14 M)
Mit dem Erstauftraggeberprinzip wird eine Vermittlungsprovision mit einem Wohnungsmieter nur mehr in besonderen Ausnahmefällen zulässig sein, die Beauftragung durch den Vermieter oder dessen Vertreter den Regelfall darstellen. Der beauftragte Makler wird daher nicht mehr als Doppelmakler agieren können, sondern einseitig die Interessen des Vermieters vertreten. Um nicht eine vertragliche Haftung einzugehen, wird vorsorglich auf die einseitige Beauftragung hinzuweisen sein. Das neue Informationsblatt „Vermittlung von Wohnungsmietverträgen“ soll diese Erklärung gegenüber dem nicht provisionspflichtigen Mietinteressenten standardmäßig abdecken.
Alle sonstigen Informationen, die bisher in Erfüllung des § 30b KSchG erteilt wurden, entfallen: Ist der Wohnungssuchende nicht Auftraggeber des Maklers, entstehen ihm gegenüber auch keine Informationspflichten gem. § 30b KSchG. Ohne Maklervertrag entfallen auch die Belehrungen zum Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Das FAGG berechtigt nur zu einem Rücktritt vom Maklervertrag nicht aber vom Miet- oder Kaufvertrag, diese sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen.
NEU: Provisionspflichtiger Suchauftrag (ÖVI Form 23M)
Neu im Sortiment findet sich ein dem Erstauftraggeberprinzip entsprechender provisionspflichtiger Suchauftrag für eine Mietwohnung. Wenn nicht anders vereinbart, kann hier der Makler auch als Doppelmakler in der Folge mit dem Vermieter eine Provision vereinbaren. Der Suchauftrag ist als schlichter Maklervertrag unbefristet und jederzeit ohne Angaben von Gründen kündbar.
Sollte im Einzelfall von den Vertragsparteien eine Exklusivbeauftragung gewünscht sein, steht alternativ ein Textbaustein für einen befristeten Suchauftrag (Alleinvermittlungsauftrag) zur Verfügung, wobei die Fristen des KSchG von drei Monaten für Bestandsverträge zu beachten sein werden.
Dokumentation gegenüber Mieter
Stellt der Immobilienmakler dem Wohnungsmieter als Erstauftraggeber zulässigerweise eine Provision in Rechnung, hat der Makler dazulegen, dass er bei Abschluss des Maklervertrags mit dem Mieter nicht bereits vom Vermieter beauftragt war und auch sonst keine Ausschlussgründe vorliegen. Basis für eine derartige Dokumentation kann wie darin vorgesehen die Bezugnahme auf die schriftlichen (zumindest auf dauerhaften Datenträger) dokumentierten Maklerverträge sein. Auch dazu ist ein Muster erhältlich.
Nebenkostenübersicht Miete und Pacht (ÖVI Form 13)
Dem Erstauftraggeber (egal ob Wohnungssuchender oder Vermieter) sollte jedenfalls das bewährte ÖVI-Formular „Nebenkostenübersicht“ übergeben werden. Neben den wesentlichen Neuerungen zum Erstauftraggeberprinzip sind darin die obligatorischen Nebenkosten insbesondere die an sich unveränderten Provisionshöchstsätze der Immobilienmaklerverordnung ausgewiesen. Beim makelnden Hausverwalter ist zu beachten, dass dieser bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen aufgrund des wirtschaftlichen Naheverhältnisses Makler/Vermieter mit dem Wohnungssuchenden keine Provision mehr rechtswirksam vereinbaren kann.
Ergänzt wurde die Nebenkostenübersicht zu Nebenkosten bei Optionsverträgen sowie um Informationen zur Elektrotechnikverordnung. Informationen über das FAGG und Rücktrittsrechte wurden aktualisiert und in bisheriger Länge beibehalten. Informationen zu den Nebenkosten bei der Vermittlung eines Baurechts finden sich nunmehr in der Nebenkostenübersicht Kauf, die ebenfalls aktualisiert wurde.
Den Link zum Mitglieder-Login und den neuen Formularen finden Sie hier.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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