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www.ovi.at > Aktuelles

COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - Geänderte Situation für Eigentümerversammlungen

03.11.2020

Aufgrund der geänderten Bestimmungen der aktuellen COVID-19 Maßnahmenverordnung ist bis auf Weiteres von der Abhaltung von Eigentümerversammlungen in Präsenzform (also mit physischer Anwesenheit der Wohnungseigentümer oder ihrer bevollmächtigten Vertreter) bis auf Weiteres abzusehen.

Bisher waren Eigentümerversammlungen nach dem WEG von den Beschränkungen für Veranstaltungen ausgenommen, da Eigentümerversammlungen nach Ansicht des Ministeriums als „Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen“ anzusehen waren. In der neuen Definition der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde eine Einschränkung der Ausnahmebestimmungen vorgenommen, die nunmehr ua nur mehr unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen von den Beschränkungen für Veranstaltungen ausnimmt, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist (§ 13 Abs 3 Z 6 COVID-19-SchuMaV) – hier gelangen Sie zur aktuellen Verordnung.

 

Als unaufschiebbar werden, wie FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer in seinem jüngsten Newsletter zutreffend ausführt, wohl nur jene Zusammenkünfte zu bezeichnen sein, die für den Fortbestand der juristischen Person bzw die Aufrechterhaltung des Betriebs der juristischen Person unabdingbar sind. Die Abhaltung einer Eigentümerversammlung wird darunter wohl nicht zu subsumieren sein, da die Eigentümergemeinschaft die in ihre Zuständigkeit und Verantwortung fallende Verwaltung der Liegenschaft auch ohne Eigentümerversammlungen wahrnehmen kann. Auf die in der Verordnung vorgesehene Ausnahme für „unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen“ wird man sich bis auf Weiteres für die Abhaltung von Eigentümerversammlungen als Präsenzveranstaltung daher nicht stützen können. Auch in Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens ergeht daher die Empfehlung, zurzeit von Eigentümerversammlungen Abstand zu nehmen.

 

Details können Sie den Ausführungen im Newsletter 2020/57: COVID-19 und Immobiliendienstleistungen – UPDATE 3. November 2020 (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung) von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer entnehmen, der die aktuelle Schutzmaßnahmenverordnung und ihre Auswirkungen auf Immobiliendienstleistungen analysiert hat.

 

 

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