COVID-19 und Eigentümerversammlungen - wieder alles anders
Auch für Eigentümerversammlungen gelten vor dem Hintergrund der seit 15.11.2021 in Kraft getretenen Schutzmaßnahmenverordnung (5. COVID-19-SchuMaV) wieder administrative Beschränkungen.
Unabhängig davon empfiehlt der ÖVI aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens und zur Ansteckungsprävention von der Abhaltung von Präsenzveranstaltungen bis auf weiteres Abstand zu nehmen.
Christoph Kothbauer hat die aktuellen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf Immobiliendienstleistungen (Besichtigungen, Übergabe/Rückstellung aber auch zum 3 G-Nachweis bei Hausbesorger) in gewohnter Weise in seinem Newsletter 2021-57 COVID-19 und Immobiliendienstleistungen UPDATE (5. COVID-19-SchuMaV) für Sie zusammengefasst. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei nur um eine Momentaufnahme handelt und überdies die Möglichkeit regionaler Zusatzregelungen besteht.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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