COVID-19 und Immobiliendienstleistungen - FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer informiert
Freilich sind dabei bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Wahrung eines Mindestabstands zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, gehört ebenso dazu wie die Verwendung von MNS-Masken. In Betriebsstätten ist überdies dafür Sorge zu tragen, dass sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 10 m² zur Verfügung stehen.
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Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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