Dauerrechnungen und Vorsteuerabzug Bild Standard Der VwGH hat am 29.1.2015 unter GZ 2012/15/0007 ein für die Immo-Branche problematisches Urteil gefällt. Danach sind Dauerrechnungen in der bisher gehandhabten Form (entsprechend UStR Rz 1524a) nicht mehr für den Vorsteuerabzug ausreichend.
Die wichtigsten Informationen dazu hat Steuerexperte Ing. Mag. Walter Stingl in einem Informationsblatt für Sie zusammengestellt.
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