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www.ovi.at > Aktuelles

Deutlich höhere ImmoEst für Altvermögen ab 2027 geplant

11.06.2026

Die Bundesregierung plant, die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bei der Veräußerung von sogenanntem Altvermögen spürbar anzuheben. Altvermögen sind Immobilien, die zum 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen waren.

Wie aus dem gestern (10.6.2026) vorgelegten Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 hervorgeht, soll die Erhöhung durch eine Absenkung der pauschalen Anschaffungskosten gemäß § 30 Abs 4 EStG erfolgen; der nominelle Steuersatz von 30 % bleibt formell unverändert.

 

Für jene Grundstücke, die den Umwidmungstatbestand des § 30 Abs. 4 Z 1 EStG erfüllen, soll der Prozentsatz der pauschalen Anschaffungskosten von 40% auf 30% des Veräußerungserlöses gesenkt werden; für alle übrigen Grundstücke soll der Prozentsatz in § 30 Abs. 4 Z 2 von 86% auf 80% des Veräußerungserlöses gesenkt werden, heißt es dazu in den Materialien  imfname_1763423.pdf

 

Die effektive Steuerbelastung erhöht sich damit bei Altvermögen ausgehend vom Veräußerungserlös auf:

 

Fallkonstellation

effektive Belastung bisher

Geplant (ab 1.1.2027)

Altvermögen ohne Umwidmung

4,2 %

6,0 %

Altvermögen mit Umwidmung nach 31.12.1987

18,0 %

21,0 %

Altvermögen mit Umwidmung nach 31.12.2024 (inkl. BBG-2025-Zuschlag)

23,4 %

27,3 %

 

 

Sonderfall: Umwidmung nach dem 31. Dezember 2024

 

Für Grundstücke, die nach dem 31. Dezember 2024 in Bauland umgewidmet wurden, ist zusätzlich der mit dem BBG 2025 eingeführte Umwidmungszuschlag von 30 % zu berücksichtigen. In diesem Fall kumuliert sich die Erhöhung: Aus einer bisherigen effektiven Belastung von 23,4 % wird – nach der geplanten Neuregelung – eine solche von 27,3 %.

 

Die neue Pauschalierung soll für Veräußerungen ab dem 1. Jänner 2027 gelten. Bis dahin bleibt das geltende Recht anwendbar.

 

Die geplante Maßnahme steht in einer Reihe von Verschärfungen bei der ImmoESt, die seit der Einführung der Immobilienertragsteuer 2012 in mehreren Schritten vorgenommen wurden. Mit dem BBG 2025 wurde die Verschärfung beim Umwidmungszuschlag eingeführt; das BBG 2027–2028 würde nun auch die Grundbelastung für unverändertes Altvermögen spürbar erhöhen.

 

Die Neuregelungen sind noch nicht beschlossen, der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten.

 

Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (523 d.B.) | Parlament Österreich

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