Die neue Elektrotechnikverordnung ist ab 13. Juli 2010 in Kraft
Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Die neue Elektrotechnikverordnung ist ab 13. Juli 2010 in Kraft Mit Wirkung vom 13. Juli 2010 ist die neue Elektrotechnikverordnung in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf den Bereich der Vermietung haben wird: Bei (Neu-) Vermietung einer Hauptmietwohnung (§ 2 Abs 1 MRG) ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung dem Elektrotechnikgesetz 1992 entspricht. Jedenfalls ist sicherzustellen, dass die Wohnung mindestens über einen Fehlerstromschutzschalter mit einem Nennfehlerstrom (FI Schalter) von nicht mehr als 30 mA verfügt. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage den Anforderungen entspricht. Da der Gesetzestext eine Reihe von Fragen aufwirft, hat das Wirtschaftsministerium angekündigt, erläuternde Erklärungen auszuarbeiten, die jedoch frühestens in einigen Wochen verfügbar sein werden. Indes geklärt werden konnte, dass unter „Vermietung“ jedenfalls nur der Neuabschluss von Verträgen zu verstehen ist. Welchen genauen elektrotechnischen Anforderungen eine Wohnung bei Neuvermietung entsprechen muss, kann daher noch nicht abschließend beantwortet werden. Eine Anpassung an den Stand der Technik hatte bislang nur bei wesentlichen Änderungen der elektrischen Anlage zu erfolgen, der aktuelle Gesetzestext impliziert jedoch, dass eine Verpflichtung zur Anpassung nunmehr durch Neuvermietung ausgelöst wird. Offen ist auch, was unter geeigneter „Dokumentation“ zu verstehen ist und durch wen diese zu erfolgen hat: kann auch eine Rechnung oder allenfalls ein Foto des Sicherungskastens eine geeignete Dokumentation darstellen oder hat diese zwingend durch einen Sachverständigen für Elektrowesen zu erfolgen? Der ÖVI wird in Gesprächen mit dem Ministerium versuchen, die offenen Fragen zu klären und sich für praxistaugliche Lösungen einsetzen.
Bundesgesetzblatt
Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.