Energieausweis - Informationsschreiben an die Wohnungseigentümer
ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Mit der Wohnrechtsnovelle 2009 wurden rückwirkend mit 1.1.2009 die Verwalterpflichten um die Einholung eines gebäudebezogenen Energieausweises im WEG erweitert. Daraus ergibt sich, dass die Einholung eines gebäudebezogenen Energieausweises als ordentliche Verwaltungsmaßnahme und damit als gemeinschaftliche Aufwendungen für die Liegenschaft zu qualifizieren ist und die Kosten aus der Rücklage bestritten werden können. Der Verwalter kann entweder durch einstimmige Vereinbarung oder durch einen Mehrheitsbeschluss von dieser Pflicht entbunden werden.
Spricht sich die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich gegen die Einholung eines Energieausweises aus, sind die Formalkriterien für das rechtswirksame Zustandekommen (Verständigung, Aushang, Belehrung über die Anfechtungsfrist etc) zu beachten.
Hier finden Sie eine unverbindliche Empfehlung für ein Informationsschreiben an die Wohnungseigentümer. Energieausweis - Informationsschreiben an die Wohnungseigentümer
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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