Energieausweisvorlagegesetz in Diskussion
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Energieausweisvorlagegesetz in Diskussion ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Das Forum Immobilienverwalter unter der Leitung von Mag. Karl
Wiesflecker hat sich beim Treffen am 13.9. vor allem mit den möglichen
Auswirkungen des Entwurfs zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz
auseinandergesetzt. Vor allem im Hinblick auf die bislang vielfachen
Ausnahmebestimmungen (zB in der Wiener Bauordnung), die bald der
Vergangenheit angehören werden, wurde einstimmig gefordert, dass das
Gesetz zum 1.1.2013 in Kraft treten soll, nicht wie im Entwurf
vorgesehen, schon am 1.1.2012. Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die
Mitgliedsländer zu einer Umsetzung (Inkraft-treten der Bestimmungen)
bis 9.1.2013.
Unveränderbar ist wohl die Vorschrift, dass in Zukunft bereits in
Inseraten (Verkaufs- und Vermietungsanzeigen in kommerziellen Medien)
der Kennwert für die Gesamtenergieeffizienz anzugeben ist. Der ÖVI hat
diesbezüglich schon im Vorfeld der europäischen Beschlussfassung seine
Bedenken sowohl über den europäischen Maklerverband CEI als auch im
direkten Kontakt zu den österreichischen EU-Abgeordneten geäußert. Eine
Abänderung der diesbezüglichen Bestimmung erfolgte leider nicht und ist
daher auch im Rahmen der österreichischen Umsetzung nicht möglich bzw.
nicht zu erwarten.
Sehr wohl auf eine Initiative des ÖVI ist aber zurückzuführen, dass im
Entwurf des EAVGs die neuen Verwaltungsstrafbestimmungen den Makler nur
treffen, wenn er den Auftraggeber nicht über die Vorlagepflicht
informiert und ihn dazu aufgefordert hat, einen Energieausweis
einzuholen. Wenn der Auftraggeber dies aber abgelehnt hat, kann nicht
der Makler dafür haften!
Zum Thema Haftung unternimmt der ÖVI einen weiteren Vorstoß: Der
Aussteller des Energieausweises soll dem Käufer/Mieter direkt haften für
allfällige Fehler bei der Erstellung des Ausweises. Eine vergleichbare
Regelung gibt es in § 13 des Bauträgervertragsgesetzes, wonach die
Sachverständigen bei der Feststellung des Baufortschrittes unmittelbar
dem Erwerber haften, sie gelten nicht als Erfüllungsgehilfen des
Treuhänders. Mit einer solchen Regelung würden allfällige Ansprüche aus
einem fehlerhaften Energieausweis direkt ausgeglichen.
Ein besonders heikler Punkt wird noch in der völlig bedingungsfreien
Möglichkeit der Ersatzvornahme durch den Mieter/Käufer gesehen. Nach dem
derzeitigen Entwurf kann sowohl der Mieter als auch der Käufer einen
Energieausweis auf Kosten des Vermieters/Verkäufers beauftragen, wenn
ihm bei Vertragsunterzeichnung keiner vorgelegt wurde. Diese
Bestimmung ist überschießend und leitet zu Missbrauch an. Hier muss
analog zum Gewährleistungsrecht der Verkäufer/Vermieter zumindest die
Möglichkeit zur Mängelbehebung binnen einer gewissen Frist haben.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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