Entscheidung zum Datenschutzrecht : Weitergabe der beruflichen E-Mail-Adresse von Wohnungseigentümern
Schade, das Kind derart mit dem Bade auszuschütten, denn eigentlich ist Datenschutz in Zeiten der digitalen Transformation ein wirklich äußerst wichtiges Thema.
Doch während die allerseits bekannten Datenriesen wie Google, Facebook & Co nach wie vor personenbezogene Daten noch und nöcher "fressen" und nach jedem Urteil der (europäischen) Behörden und Gerichte wieder neue Umgehungsmöglichkeiten finden, werden ganz simple, durchsichtige und alltägliche Datenverarbeitungen zum Problem stilisiert - man denke etwa um das Theater, das um die namentliche Beschriftung der Gegensprechanlagen gemacht wurde.
Dieses Mal hat es einen Hausverwalter getroffen, der die (berufliche) E-Mail-Adresse eines Miteigentümers als Kontaktadresse an einen anderen Miteigentümer herausgeben hat. Die Hintergründe und eine rechtliche Beurteilung von Dr. Thomas Schweiger, LL.M. dieses Falles lesen Sie hier.
Weitere interessante Beiträge rund um das Thema Datenschutz finden Sie im Blog von Dr. Thomas Schweiger, LL.M.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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