EuGH: (nicht essentielle) Cookies dürfen nur noch mit Einwilligung gesetzt werden
Mit dieser Entscheidung sind die derzeit oft eingesetzten Hinweise a la "Wir verwenden auf unserer Homepage Cookies - mit der Weiternutzung der Webseite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung" definitiv nicht mehr ausreichend - die Opt-In Lösung (ausdrückliche und informierte Einwilligung) hat sich also durchgesetzt.
Ausgenommen davon sind nur essentielle Cookies, die für die Funktion einer Website unbedingt erforderlich sind. Leider gibt es aber keine verbindliche Liste notwendiger Cookies, Datenschutzexperten gehen aber davon aus, dass zumindest Warenkorb-Cookies, Login-Status, Sprachauswahl und Cookies, die Einwilligungen speichern, umfasst sind. Cookies für Marketing- oder Analysezwecke sind aber eindeutig nicht erforderlich.
Wir halten Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden und verweisen Sie inzwischen auf zwei Blogs von Datenschutzexperten:
Blog von Dr. Mag. Thomas Schweiger, LL.M., CIPP/E (Linz)
Blog von Dr. Thomas Schwenke (Berlin)
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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