Europäische Dienstleistungsnorm und Maklerhonorar
ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Im Rahmen des CEN-Projekts wurden Dienstleistungen von Immobilienmaklerunternehmen nun auf europäischer Ebene standardisiert. Ziel dieses nun abgeschlossenen Normungsverfahrens war die Einführung einheitlicher Standards in allen EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere dort, wo bislang keine einheitlichen Qualitätskriterien vorlagen. Auf den österreichischen Dienstleistungsmarkt wird diese Norm vorerst keine Auswirkungen haben, da stringente Regelungen im Bereich der Gewerbeordnung, des Maklergesetzes und des KSchGs bereits einen international hohen Qualitätsstandard aufweisen, der als Vorbild für eine Reihe von Regelungen in der CEN-Norm diente. Angesichts der immer höheren Qualifikationsanforderungen lehnt der ÖVI auch jegliche Honorareinschränkungen ab. Keine Diskussion über Maklerhonorar
Das Regierungsprogramm sieht eine Kürzung der Maklerprovision von 3 auf 2 Monatsmieten vor, was von den Branchenvertretern vehement abgelehnt wird. Eine Verdienstminderung von einem Drittel wird für Unternehmen die sich mit der Vermietung beschäftigen zu einer wirtschaftlichen Überlebensfrage werden. „Mit der Kürzung der Provision wird auch die Qualität der Vermittlung und der Kundenbetreuung sinken“ sagt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI. Besonders kontraproduktiv ist die angedachte Kürzung der Provision bei Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG: Die Forderung, dass doch der Vermieter hier eine Provision zahlen soll, geht völlig ins Leere. Er darf diese weder in den Richtwertmietzins einkalkulieren, noch in der Hauptmietzinsreserve verrechnen“ so Holzapfel weiter.
Europäische Dienstleistungsnorm und Maklerhonorar
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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