FAQ COVID-19: Sonderregelung für Wohnungsmietverträge
Mit einem weiteren Maßnahmenpaket zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie hat der Nationalrat am letzten Wochenende eine Reihe von Bundesgesetzen beschlossen, die weitreichende Auswirkungen auf Wohnungsmietverträge enthalten. Die Regelungen sehen u.a. etwa eine Mietzinsstundung und den Schutz vor Kündigung und Räumung vor, wenn Wohnungsmieter wegen der aktuellen Corona-Krise erheblich in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden und so mit ihren Mietzinszahlungen im Zeitraum April bis Juni 2020 in Verzug geraten. Vorübergehend wird die Klagbarkeit des Anspruchs auf Mietzinszahlung für diese Mietzinsperioden ausgesetzt. Ebenso kann aus diesen Gründen keine Kündigung oder Räumungsklage eingeleitet werden. Aber zuerst die gute Nachricht für beide Seiten: befristete Wohnungsmietverträge, die im 2. Quartal 2020 auslaufen, können ausnahmsweise bis Jahresende verlängert werden.
Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier.
Wien, 6.4.2020
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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