Geplante Änderung des KSchG zum sogenannten "Cold Calling"
Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder „Cold Calling“ heißen jene verpönte Telefonanrufe zu Werbezwecken, die nach dem TelekommunikationsG mit einer beträchtlichen Verwaltungsstrafe bedroht sind Derzeit wird eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes begutachtet, die für Verträge, die anlässlich eines solchen Telefonates abgeschlossen werden, ein Rücktrittsrecht vorsehen. Dies wird in der Immobilienbranche zwar eher selten zur Anwendung kommen, trotzdem ist es mehr als ratsam, sich intensiv mit den Rahmenbedingungen für zulässige Werbung auseinanderzusetzen.
Die ÖVI Immobilienakademie bietet dazu in Salzburg ein Spezialseminar mit dem Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb Mag. Hannes Seidelberger, das u.a. Grenzen der Werbung, Telefonwerbung, das Lauterkeitsrecht und Sanktionen im UWG behandelt:
UWG -- Was Makler und Bauträger bei Werbeaktivitäten zu beachten haben
Mag. Hannes Seidelberger
07.10.2010, 15:00-17:00 Uhr
Details und Anmeldung Geplante Änderung des KSchG zum sogenannten \"Cold Calling\"
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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