Geplante Änderung des WWFSG
ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Seit einigen Tagen liegt eine Novelle zum Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz zur Begutachtung auf, die unter anderem erhöhte Einkommensgrenzen und einen erleichterten Zugang zu Eigenmittelersatzdarlehen vorsieht. Die Novelle soll am 1. Juli im Wiener Landtag beschlossen werden und noch vor der Wien-Wahl am 10. Oktober in Kraft treten. Die zentralen Punkte im Einzelnen:
Erhöhte Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser wird massiv angehoben. Um den Zugang zu geförderten Wohnungen zu erleichtern, wird es künftig nur noch jeweils eine Einkommenshöchstgrenze gestaffelt nach der Anzahl der Personen im Haushalt geben, die sich am bisher geltenden Höchstsatz orientiert. Sie soll für alle städtisch geförderten Miet- und Gemeindewohnungen künftig für einen Drei-Personen-Haushalt bei 66.180 Euro liegen. Für Eigentumswohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser soll die derzeit geltende jährliche Netto-Einkommensgrenze für einen Drei-Personenhaushalt von derzeit 70.910 Euro auf 75.630 Euro angehoben werden.
Erleichterter Zugang zu Eigenmittelersatzdarlehen
Um durch Baukostenerhöhungen bedingte erhöhte Finanzierungsbeiträge für den Bezug von geförderten Wohnungen abzufedern, wird der Zugang zu Eigenmittelersatzdarlehen deutlich erleichtert. Neben der Erhöhung der Einkommensgrenzen werden auch die Bestimmungen für die Rückzahlung von Eigenmittelersatzdarlehen gelockert. Ein Zwei-Personen-Haushalt kann etwa mit einem jährlichen Nettoeinkommen von 25.000 Euro ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren erhalten (bisher lag die Einkommensgrenze bei 20.880 Euro). Überprüfungen der Einkommensverhältnisse finden künftig erst nach zehn bis fünfzehn Jahren statt wie bisher nach fünf Jahren statt.
Thewosan- und Sicherheitstüren-Förderung
Die bisherige Wohnnutzflächenbegrenzung für thermisch-energetische Wohnhaussanierungen und für die Förderung von Sicherheitstüren auf 150m2 entfällt.
Wohnungen mit Superförderung
Um die Finanzierungsbeiträge insbesondere für Haushalte mit geringeren Einkommen zu senken, vergibt die Stadt Wien Superförderungsdarlehen an den Bauträger, der sich im Gegenzug dazu verpflichtet, Wohnungen mit deutlich geringerem Finanzierungsbeitrag zu vergeben. Die Zahl der Wohnungen mit Superförderung soll weiter ausgebaut werden.
Links:
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989
Wohnbauförderungen und -finanzierungen
Rathauskorrespondenz vom 07.04.2010
Geplante Änderung des WWFSG
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Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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