Um die Hauptwohnsitzbefreiung nutzen zu können ist es mitunter erforderlich, dass das Eigenheim oder die Eigentumswohnung ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und der Hauptwohnsitz im Zuge der Veräußerung aufgegeben wird.
zur Zusammenstellung von Ing. Mag. Walter Stingl Hauptwohnsitzbefreiung bei Gebäudeerichtung News von Steuerexperte Ing. Mag. Walter Stingl Bild
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