Immobilienrecht: FH-Doz. Mag. Kothbauer informiert
Recht /
Der OGH (5 Ob 39/15v) hat vor dem Hintergrund des § 16 Abs 2 Z 2 WEG (sofern für eine vom Wohnungseigentümer beabsichtigte Änderung seines Wohnungseigentumsobjekts auch allgemeine Teile der Liegenschaft in
Anspruch genommen werden, muss die geplante Maßnahme entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen) in Erinnerung gerufen, dass bloße
Zweckmäßigkeitserwägungen und eine Steigerung des Wohnwerts einer Wohnung für die Annahme eines wichtigen Interesses in der Regel nicht ausreichen.
weiterlesen Immobilienrecht: FH-Doz. Mag. Kothbauer informiert Zum Änderungsrecht der Wohnungseigentümer im Hinblick auf die Entfernung von (sichtschutz-)verglasten Balkonbrüstungen bei Erdgeschoßwohnungen Hoch Bild
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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