Immobilienwirtschaft Österreich -- Ausblick 2011
ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Immobilienwirtschaft Österreich -- Ausblick 2011 Anlässlich der traditionellen Jahresausblicks-Pressekonferenz des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder fordert Präsident Mag. Udo Weinberger die Bundesregierung zu Reformen in der Dauerbaustelle Wohnrecht auf: Die mittlerweile seit einigen Jahren angekündigte Wohnrechtsnovelle wurde zwar mehrmals in Angriff genommen, an eine konstruktive Lösung innerhalb des bestehenden Systems glaubt aber wohl niemand mehr so recht. Das weitgehend zerklüftete und veraltete Bestandrecht lässt sich nicht mehr mit dem Drehen an einzelnen Schrauben auf die zeitgemäßen Anforderungen zurechtbiegen. „Österreich braucht ein zeitgemäßes Mietrecht, das für alle Mietobjekte gelten soll“, so Weinberger.
Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 2009, Sonderauswertung ÖVI
Ein modernes Mietrecht muss in der Lage sein, einen fairen Ausgleich von Leistung und Gegenleistung zwischen Mieter und Vermieter zu sichern. Davon ist das österreichische Mietrecht weit entfernt. Die geltenden Mietzinsbeschränkungen und Mietzinsermittlungsformen sind überholt und regeln damit zunehmend am Markt vorbei. Dies zeigt sich vor allem dann, wenn massive Investitionen in ein Haus getätigt werden. Selbst nachhaltig sanierte Gründerzeithäuser, die in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht einem Neubau gleichkommen, unterliegen weiter den Mietzinsbeschränkungen.
Ziel: Formularmietvertrag in Gesetzesform
Ein modernes Mietrecht muss auf die zeitgemäßen Anforderungen des Wohnens und der Bewirtschaftung von Immobilien reagieren können. Es ist schon bezeichnend, wenn nicht einmal so alltägliche Fragen, wie etwa wer für die Erhaltung der Heizung aufzukommen hat, mit Rechtssicherheit zu beantworten sind.
Ein einfaches, überschaubares Mietrecht muss auch für alle Mietverhältnisse gelten und kann nicht, wie es das Mietrechtsgesetz vorsieht, die Schutzwürdigkeit eines Mietverhältnisses primär vom Baujahr des Gebäudes abhängig machen. Ziel ist daher, präzisiert Weinberger die Anliegen des ÖVI, einen „einfachen“ Formularmietvertrag in Gesetzesform zu erarbeiten, der für den Großteil der Vermietungsfälle zur Anwendung kommen kann. Während die neu am Wohnungsmarkt Suchenden, - darunter viele Jungfamilien, selbst im geförderten oder gemeinnützigen Bereich nicht unerhebliche Beträge aufwenden müssen, sind viele Wohnungsmieter im „Altbau“ nach wie vor durch sehr günstige Altmietverträge privilegiert. Rund 40% der aufrechten Mietverhältnisse stellen nach wie vor „Altmietverträge“ dar, die vor 1994 geschlossen wurden, wobei sich der Anteil der Altmietverträge nur langsam verringert.
Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 2007-2009, Sonderauswertung ÖVI; aufrechte Mietverhältnisse Jahresdurchschnitt 2009, Hauptmietwohnungen (Hauptwohnsitze), erbaut bis 1960, Gebäudegröße ab drei Wohnungen
Die günstigen Bestandsflächen werden von den Bestandnehmern aufgrund der geringen Mietbelastung selbst wenn die Wohnung nicht mehr für die Deckung des eigenen Wohnbedürfnisses Verwendung findet, zurückgehalten. Der ÖVI fordert hier eine schrittweise Anhebung der Altmietzinse, auf jeden Fall soll dies erfolgen, wenn die Wohnung an Eintrittsberechtigte „weitergegeben“ wird.
Nur dann ist es für den Vermieter möglich, die immer höheren Anforderungen an die Immobilie auch zu finanzieren:
Verschärfungen der Erhaltungspflichten (Wohnrechtsnovelle 2006, Gesundheitsgefährdung)
OGH-Entscheidung zur Ausmalklausel, Erhaltungspflicht Therme
ElektrotechnikVO: Anlagendokumentation für Wohnungsmieter bei Mietvertragsabschluss
„angedachtes Gebäudepickerl“ (Regierungsprogramm Stadt Wien)
Verschärfungen der Bauordnungen (OIB-Richtlinien, erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und thermische Qualität)
Weitere Themen:
Wohnungseigentum
Bauen und Wohnen – Der ÖVI warnt vor den Auswirkungen im Falle von Kürzungen der Wohnbauförderungsmittel
Zum Download
Ausblick 2011
Marktüberblick
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Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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